Am 12. August 1941 erteilte die sowjetische Verwaltung polnischen Staatsbürgern, die in Gefängnissen inhaftiert waren, sich in Lagern oder Gefangenenlager befanden oder in der Verbannung in der UdSSR waren, Amnestie. Die Amnestie war ein Resultat des zwei Wochen vorher unterzeichneten polnisch-sowjetischen Vertrages. In der Vertretung der polnischen Botschaft meldeten sich bis Ende 1941 ca. 765 Tausend befreite Polen. Die Amnestie umfasste nur einem Teil der Menschen. Trotz mehrfacher Bitte überreichte die sowjetische Regierung der polnischen Botschaft einen Brief von in der UdSSR gefangenen polnischen Bürgern nicht. Die polnischen Behörden erreichten Nachrichten von zahlreichen Fällen, in denen polnische Bürger festgehalten wurden. Die Botschaft über die Amnestie gelangte nicht überall hin, wo Polen gefangen waren. Darüber hinaus veröffentlichte die sowjetische Regierung am 1. Dezember 1941 eine diplomatische Notiz, die besagte, dass nur Personen polnischer Nationalität, die am 1. November 1939 in der Westukraine und in Weißrussland gewohnt hatten, als Polnische Staatsbürger angesehen würden. Damit galt die Amnestie nicht für polnische Staatsbürger weißrussischer, ukrainischer und jüdischer Nationalität. Der polnischen Botschaft gelang es, die Anerkennung der polnischen Staatsbürgerschaft von ehemaligen Bewohnern Zentral- und Westpolens auszuhandeln. In der Praxis jedoch erfolgte die Wiederherstellung der polnischen Staatsangehörigkeit und was darauf folgte, nämlich die Amnestie, inkonsequent.