Schon im April 1933 wurde in Deutschland das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (Berufsbeamtengesetz) erlassen, das die Entlassung jüdischer Beamten aus dem Staatsdienst anordnete (Ämter, Militär, freie Berufe d.h. Rechtsanwälte, Ärzte und auch Studenten). Als Juden wurden Mitglieder einer jüdischen Gemeinde und Kinder der Mitglieder einer jüdischen Gemeinde bezeichnet. Am 15. September 1935 wurden das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre während einer Sondersitzung des Reichstages in Nürnberg verabschiedet. Aufgrund des ersten Gesetzes wurde deutschen Juden die Staatsbürgerschaft entzogen und sie wurden zu Staatsangehörigen minderen Rechts erklärt. Als Juden galten gemäß der neuen Gesetzgebung Personen, von denen mindestens drei Großelternteile einer jüdischen Gemeinde angehörten. Im zweiten Gesetz wurden Mischehen für ungültig erklärt. Das Gesetz verbot den Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden sowie eine Beschäftigung von Deutschen in jüdischen Haushalten. Nach den großen Novemberpogromen 1938 (auch Kristallnacht genannt) folgte eine ganze Reihe von antijüdischen Gesetzen. Sie umfassten unter anderen die sogenannten Arisierungsgesetze, aufgrund derer das jüdische Vermögen zugunsten der Realisation des wirtschaftlichen Vierjahresplanes verstaatlicht wurde. Diese Gesetze schlossen Juden von der Herstellung materieller Güter, dem Handwerk und den Dienstleistungen im Bereich des Kleinhandels aus, verboten ihnen Immobilien zu erwerben und Kostbarkeiten zu veräußern und ordneten die Hinterlegung von Wertpapieren an. Darüber hinaus wurde es Juden allmählich verboten, Theater, Kinos und Konzertsäle zu besuchen, sich zu bilden, Autos zu besitzen, den Beruf des Arztes und Apothekers auszuüben und Radioapparate zu besitzen. Es wurden außerdem getrennte Läden und nach dem Kriegsausbruch auch getrennte Luftschutzbunker für Juden eingerichtet. Anfang 1939 wurde für Juden eine Polizeistunde verhängt, die ab 20.00 Uhr galt. Es wurde ihnen verboten in Schlafwagen zu reisen, in bestimmten Hotels zu übernachten und sich an ausgewiesenen öffentlichen Orten aufzuhalten.
Antijüdische Gesetzgebung im Dritten Reich
Der Eintrag entstand im Rahmen des Projekts Zapisywanie świata żydowskiego w Polsce [Aufzeichnung der jüdischen Welt in Polen]. Autorin des Projektes ist Anka Grupińska, bekannte polnische Journalistin und Schriftstellerin, die sich in der Neuesten Geschichte der Polnischen Juden spezialisiert. Dieses Projekt, das 2006 vom Museum für die Geschichte der Polnischen Juden initiiert wurde, beruht auf der Aufzeichnung von Gesprächen mit polnischen Juden aller Generationen.