Historiker sind sich uneinig über den Anfang der Ansiedlung von Juden in Beuthen. Das 1956 herausgegebene Werk „Kodex Dyplomatyczny Śląska“ gibt an, dass in den Jahren 1226-1227 Juden in der Kastellanei Beuthen lebten[1.1]. Diese Information wird aber von vielen Historikern angezweifelt, da sie darauf hinweisen, dass es sich hierbei um Beuthen an der Oder in Niederschlesien handelt[1.2]. Gemäß dieser Version wird angenommen, dass die erste Erwähnung über Juden aus Beuthen aus dem Jahre 1395 stammt, als in den Dokumenten ein gewisser Abraham von Buthom genannt wird[1.3].
Die Juden, die sich im 14. Jahrhundert in Schlesien niederließen, wurden von den Privilegien der schlesischen Fürsten geschützt. Diese richteten sich wiederum nach dem 1264 von Boleslav den Frommen erlassenen Statut von Kalisz, welches dank der Unterstellung der jüdischen Gemeinschaft unter die Herrschaft des Königs ihnen zeitgleich Fürsorge und wirtschaftliche Freiheit garantierte und harte Strafen für die Tötung eines Juden, die Zerstörung von Synagogen oder Friedhöfen sowie die Beschuldigung des Ritualmords vorsah[1.4].
Im 15. Jahrhundert widmeten sich die meisten Juden dem Handel und dem Verleih von Geld an die schlesischen Fürsten. Einige von ihnen führten kleinere Werkstätten und Geschäfte.
Als 1526 Schlesien unter die Herrschaft der deutschen Kaiser fiel, kamen auch die schlesischen Juden unter die kaiserliche Jurisdiktion.
Im städtischen Urbar (Verzeichnis der Besitzrechte) Beuthens aus dem Jahr 1532 lesen wir: „Wenn ein Jude durch die Stadt fährt und dabei Handel betreibt, soll er 2 Groschen zahlen. Wenn er sich in eine andere Ortschaft begibt, soll er 23 Groschen zahlen“[1.5]. Es wird davon ausgegangen, dass diese Bestimmung dazu führte, dass Juden in der Stadt blieben. In dieser Zeit vergrößerte sich die Konkurrenz zwischen den jüdischen und christlichen Kaufleuten. Das steigende Vermögen der Juden bewirkte große Unzufriedenheit und Spannungen unter den Bürgern, die zahlreiche Klagen an die kaiserlichen Behörden in Wien richteten.
Im Jahre 1557 unterbreitete Ferdinand I. auf dem Schlesischen Landeskongress den Vorschlag, die Juden vom Staatsgebiet zu vertreiben. Dieser Vorschlag wurde von den Ständen angenommen, da sie ihre Entscheidung damit begründeten, dass Juden „nicht gläubig, hochmütig und selbstsüchtig seien und die Untertanen des Königs verfolgen und ausbeuten würden“[1.6]. Aus diesem Grund erließ Ferdinand I. am 14. September 1559 ein kaiserliches Edikt über die Vertreibung der Juden aus dem Erbland der Habsburger, also u. a. aus Tschechien, Mähren und Schlesien. Seitdem durften Juden offiziell nicht mehr in Schlesien leben, wenngleich das Edikt in der Praxis für gewöhnlich nicht befolgt wurde. Juden erhielten dafür aber eigene „Enklaven“, in denen ihnen gestattet wurde, zu leben. Dies waren u. a. Glogau und Zülz in Schlesien sowie Hotzenplotz im Troppauer Schlesien[1.7].
Nach dem Breslauer Prozess, während dessen die Juden der Entweihung der Hostien bezichtigt wurden, erließ 1561 König Ladislaus Postumus ein Dekret über die Vertreibung der Juden aus der Stadt.
Das Leben der jüdischen Gemeinschaft im 16. Jh. im Oppeln-Ratiborer Majoratsgut unter der Herrschaft der Habsburger wurde durch die im Jahre 1561 beschlossene sog. Landordnung geregelt, die aus dem Gewohnheits- und Staatsrecht sowie aus Verabschiedungen der Landtage der schlesischen Fürstentümer bestand. Darin befand sich ein separates Kapitel unter dem Titel „Von Juden“, welches das Ansiedlungsrecht im Land der Habsburger und die von den Juden den Herren und Bauern gewährten Zinsdarlehen sowie andere Angelegenheiten bestimmte[1.8]. In den Jahren 1582-1584 bestätigte Kaiser Rudolf II. das frühere kaiserliche Edikt, nach dem die Juden das Erbland der Habsburger mit Ausnahme eigens angelegter Enklaven verlassen sollten. Trotz der Verbote ließ sich in Beuthen im Jahre 1627 der Jude Jakub Judt nieder. Ferner war Salomon Scheyer im Jahre 1617 Zollpächter in der Stadt.
Infolge des Dreißigjährigen Kriegs (1618–1648) kam es zur Entvölkerung vieler schlesischer Städte, was Kaiser Ferdinand II. dazu bewegte, die Gesetze für die Juden im Jahre 1627 zu mildern. Es erließ ein Edikt, welches ihnen erneut die Ansiedlung nach vorheriger Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 40 000 Gulden erlaubte. Das kaiserliche Edikt erlaubte Juden unter bestimmten Bedingungen Handel zu treiben und für sog. privilegierte Juden, die auch Hofjuden genannt wurden, sich dem Handwerk zu widmen. Der Kaiser erlaubte zudem, Zölle und Steuern zu verpachten. Juden durften seitdem auch Häuser erwerben[1.9]. Der Westfälische Frieden, der am 24. Oktober 1648 den Krieg beendete, machte die Ansiedlung der Juden von der Entscheidung der Landgutsbesitzer abhängig. Die Bestimmungen des Friedens betrafen auch die Gebiete Oberschlesiens[1.10]. Dank der milden Haltung, konnte der Graf Georg Friedrich am 6. Januar 1656 die jüdische Besiedlung Beuthens rechtlich regeln und erhielt sogar die Einwilligung für Juden, uneingeschränkten Handel in der Stadt zu betreiben[1.11]. Im gleichen Jahr verlieh der Graf Gabriel Henckl dem Juden Mojżesz Meyer den Titel des Hofjuden. Die städtischen Dokumente aus dieser Zeit sprechen von Samuel Jachimowicz und seiner Frau Hatzke, Icek Skotczyk sowie von der Familie Lewko (Lewkowicz). Die Grafen Henckel von Donnersmack stellten einige gut ausgebildete Juden ein und verliehen ihnen Ämtern auf ihrem Hof. Bis zur zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert waren die Beuthener Juden der Gemeinde in Będzin unterstellt und wurden auch auf dem dortigen Friedhof bestattet.
Nach dem Ausbruch des Aufstands von Bohdan Chmelnyzkyj im Jahre 1648 flohen viele Juden vor Pogromen aus den östlichen Gebieten der Rzeczpospolita und suchten in den schlesischen Städten Zuflucht. Ein Teil von ihnen ließ sich in Beuthen nieder und begann Wirtshäuser zu betreiben und Alkohol zu verkaufen. Der Anstieg der jüdischen Flüchtlinge führte zur Besorgnis im Landtag des Herzogtums Oppeln-Ratibor, der in den Jahren 1655, 1664 und 1666 Gesetze erließ, die an das Verbot der jüdischen Ansiedlung erinnerten und die für ihre Nichteinhaltung mit hohen Strafen und Freiheitsentzug drohten. Im Jahre 1688 verbot Graf Leo Ferdinand die schlechte Behandlung und körperliche Strafen gegenüber Juden in Beuthen, die seitdem mit Geldstrafen belegt waren. Im 18. Jahrhundert siedelten sich viele Juden aus Polen in der Stadt an. Dies führte wiederum zur Beunruhigung beim Bürgertum, welches sich vor der Handelskonkurrenz fürchtete. Aus diesem Grund erließ 1708 Kaiser Karl VI. ein Dekret welches alle Juden, die sich unberechtigt in Schlesien aufhielten, dazu aufforderte, dieses Gebiet innerhalb von vier Wochen zu verlassen.
Im Mai 1713 erließ aber derselbe Kaiser das Toleranzpatent, nach dem Juden sich wieder in Schlesien niederlassen durften, wenngleich sie hierfür eine Toleranzsteuer entrichten mussten. Das kaiserliche Edikt teilte die jüdische Gemeinschaft in zwei Teile auf: 1) Grundbesitzer und jene, die über keinen Grundbesitz verfügten (sie zahlten niedrigere Steuern) sowie 2) tolerierte Juden. Von der Toleranzsteuer waren die Juden aus Glogau und Zülz befreit[1.12].
Im Oktober 1726 verabschiedete das Schlesische Oberamt das Patent Wegen der Juden, welches Juden untersagte, sich in Ortschaften und Häusern niederzulassen, in denen sie vorher nicht waren. Auf diese Weise wurde neuen jüdischen Siedlern (sog. Fremden) das Leben in Schlesien verwehrt. Das Patent führte zudem das sog. Inkolatsrecht ein - in jeder jüdischen Familie erhielt nur einer der Söhne das Recht zu heiraten und das Recht sich anzusiedeln. Die verbliebenen Söhne wurden als Fremde betrachtet und mussten die Grenzen des Landes nach dem Erreichen der Volljährigkeit verlassen[1.13]. Die Einführung dieses Edikts führte zu einer Vergrößerung der jüdischen Ansiedlung in Schlesien.
In Anbetracht der wachsenden Konflikte zwischen dem christlichen und dem jüdischen Bürgertum erließ Karl VI. 1738 ein weiteres Edikt. Infolgedessen mussten alle Juden ohne gesonderte Privilegien Schlesien verlassen. All jene, die bleiben konnten, erhielten das Recht Kleinhandel zu treiben sowie Wodka herzustellen und auszuschenken auf Grundlage einer Verpachtung. Gleichzeitig behielten die Behörden die Verordnung bei, Juden aus den Stadtzentren in die Vorstadtviertel umzusiedeln sowie die jüdischen Friedhöfe und Synagogen in christliche Objekte umzuwandeln[1.14].
Während des ersten Schlesischen Krieges im Jahre 1742 kam der größte Teil Schlesiens unter die Herrschaft des Königreichs Preußen (mit Ausnahme des Teschener Schlesiens und des Herzogtums Troppau). Die schlesischen Juden begrüßten die preußische Herrschaft mit der Hoffnung auf ein besseres Leben. Der jüdische Historiker, Rabbiner Marcus Brann, beschreibt die damalige Stimmung mit folgenden Worten: „Zu dem jungen preußischen König, der im Dezember in Schlesien einschritt, wandten sich die unterdrückten Juden, voller Hoffnung und Vertrauen, dass der Strahl der Gerechtigkeit und Milde endlich ihre dunklen Lebenspfade erleuchten würde“[1.15].
Die preußischen Behörden hatten Anfangs ein eher gleichgültiges Verhältnis zu den Juden, wenngleich mit der Zeit Kaiser Friedrich II. begann, ihre Rechte einzuschränken. Dies geschah maßgeblich in Form von unterschiedlichen Steuern, aus denen der Staat wirtschaftliche Vorteile ziehen konnte. Das Königreich Preußen veröffentlichte die erste Verordnung für Juden im Jahre 1748. Die Verordnung sah eine Gebühr in Höhe von 10% des Gesamtvermögens vor, falls Juden, die seit mindestens einem Jahr in Schlesien lebten, das Land verlassen würden. Besonders restriktiv waren die Vorschriften für jene, die wirtschaftlich keinen Erfolg hatten. Die, die Bankrott machten oder der Hehlerei für schuldig gesprochen wurden, verloren das Recht in Schlesien zu leben und mussten das Land verlassen[1.16].
Am 17. April 1750 erließen die preußischen Behörden ein „Revidiertes General-Privilegium und Reglement“, welches im Detail die rechtliche, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation der Juden definierte. Jacob Jacobson schrieb über das Reglement: „Wie überall in Deutschland ist auch das Reglement so durchdacht, um Juden im Land in bestimmten Grenzen zu halten, um ihnen eine bestimmte Freiheit im Rahmen des staatlichen Wirtschaftssystems zu gewährleisten und um sie mit den höchstmöglichen Steuern für den Schutz und die ihnen entgegengebrachte Toleranz zu belegen“[1.17]. Im Jahre 1750 lebten in Beuthen 50 Juden.
Das wichtigste Gesetz, welches den Status der Juden in Schlesien regelte (mit Ausnahme von Breslau und Glogau) war das am 2. Dezember 1751 erlassene sog. „Juden Reglement”, welches den Großgrundbesitzern und den Magistraten die Pflicht auferlegte, den Landräten und dem königlichen Juden-Toleranz-Amt jeden einzelnen Fall einer jüdischen Besiedlung innerhalb von 14 Tagen zu melden. Auf diese Weise wurde ein Kontrollsystem für den Zustrom jüdischer Bevölkerung nach Schlesien eingeführt. Die preußischen Behörden tolierten dabei keine jüdischen Bettler oder Landstreicher[1.18].
Im Jahre 1752 wurde ein weiteres Verbot für den Erwerb von Grundstücken durch Juden verhängt. Ferner wurde zwei Jahre später eine neues Steuersystem eingeführt, welches auch die „tolerierten“ Juden umfassten (sog. Toleranzgelder).
Während des Siebenjährigen Krieges (1756-1763) sah sich Preußen mit einer sehr schwierigen Wirtschaftslage konfrontiert. Um die Konsequenzen der Wirtschaftskrise zu mildern, erließen die Behörden spezielle Privilegien für die reichsten jüdischen Fabrikanten und Unternehmer. Sie erhielten u. a. das sog. Naturalisationspatent. Diese Privilegien umfassten nur eine sehr kleine Gruppe der jüdischen Gemeinschaft. Im September 1768 verboten die preußischen Behörden die Gründung neuer jüdischer Friedhöfe und Synagogen, sofern vorher nicht eine spezielle Konzession eingezahlt wurde. Weitere preußische Verordnungen erlaubten Juden Schankwirtschaften, Werkstätten und Bäckereien nur in Dörfern zu betreiben, was auch für das Verpachten der Hofbrauereien galt. Trotz dieser Verschärfung entstand im Jahre 1770 in Beuthen eine eigenständige jüdische Gemeinde. Der erste Rabbiner wurde 1790 ernannt und war Mojżesz Abraham Izrael Freund aus Pilitza. Die Gebete wurden in einem Privathaus in der Langestraße (heute ul. Józefczaka) und später im Mietshaus von Simon Guttman am Marktplatz abgehalten.
Sechs Jahre später, im Jahre 1776, verordneten die Behörden die Umsiedlung aller Juden innerhalb eines Monats von der rechten Oderseite auf die linke. An neuen Orten hingegen durften Juden nur in Dörfern leben.
Nach ein paar Jahren, im Jahre 1779, änderten die Behörden ihre Meinung und befahlen den Juden die Dörfer zu verlassen und in die Stadt zu ziehen. Als wichtigste Stadt für die Ansiedlung wurde Gleiwitz ausgewählt. Am 17. August 1780 wählte die Breslauer Kammer fünf Städte als Siedlungsstädte für Juden aus. Das waren: Tarnowitz, Myslowitz, Nikolai, Lublinitz und Berun[1.19].
Im Jahre 1784 lebten in Beuthen 132 Juden, also 8% der Stadtbevölkerung.
Im Jahre 1787 zog die preußische Regierung die Regelung über die Umsiedlung von Juden in eigens ausgewählte Städte zurück, da die von ihnen verlassenen Städte wirtschaftliche Verluste einbüßten. Die Dokumente aus der Zeit besagen, dass es damals eine Synagoge in Beuthen gab. Im Jahre 1790 lebten in Beuthen 115 Juden. Es war das wichtigste damalige Zentrum der Juden in Oberschlesien[1.1.19].
Im Jahre 1791 erlaubten die preußischen Behörden den Juden eigene Zünfte zu gründen, wenngleich dies in der Praxis auf Widerstand seitens der christlichen Handwerker und Kaufleute stieß, die wirksam gegen die jüdische Konkurrenz vorgingen. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mussten die oberschlesischen Juden amtliche Bescheinigungen für die ganze Familie einholen, die ihnen das Wohnen in der Stadt ermöglichten.
In den Jahren 1789-1799 hatte die Französische Revolution enormen Einfluss auf das europäische Bewusstsein. Ihre Ideen wurden mitsamt den napoleonischen Truppen verbreitet. Die Revolution führte auch mitunter zu Entstehung des Reformjudentums (Haskala), welches die Emanzipation der Juden anstrebte. Unter dem Einfluss jener Ideen brachten die preußischen Behörden einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Reformprozess in Gang, welcher letztendlich zur Änderung der gesellschaftlichen Position der Juden im Königreich Preußen führte.
Am 17. April 1797 wurde das General-Juden Reglement für Süd- und Neu-Ostpreußen eingeführt, welches zwar die Juden immer noch als eigenständigen Stand ansah, dennoch sie zur städtischen Bürgerschaft zuließ, wenngleich die Teilung zwischen den „beschützten“ und „tolerierten“ Juden bestehen blieb[1.20]. Im Jahre 1802 besaßen Juden in Beuthen 14 Häuser.
Im Februar 1808 setzte die preußische Regierung alle Privilegien der feudalen Zünfte und Städte, darunter auch die Privilegien de non tolerandis Judaeis außer Kraft. Ab diesem Augenblick konnten sich Juden im Einvernehmen mit den lokalen Behörden in allen schlesischen Städten niederlassen und Immobilien erwerben.
1809 willigte Graf Henckl ein, eine Synagoge in Beuthen zu errichten. Der Bau wurde sofort begonnen und noch im selben Jahr entstand die Synagoge am Friedrich Wilhelm Ring (heute pl. Grunwaldzki). Die feierliche Einweihung des Gotteshauses fand am 16. September 1810 statt.
Am 11. März 1812 erließ König Friedrich Wilhelm das Edikt über die Bürgerlichen Verhältnisse der Juden welches als Emanzipationsedikt in die Geschichte einging. Dieses Edikt stellte Juden als vollberechtigte Bürger des Königreichs Preußen mit allen anderen Bürgern gleich. Seitdem wurden preußische Juden als Staatsbürger oder Inländer bezeichnet. Die Bedingungen, um die preußische Staatsbürgerschaft zu erhalten, waren die Änderung der Nachnamens und Namens sowie die Verwendung der deutschen Sprache. Als Bestätigung ihrer vollen Bürgerrechte erhielten Juden ein spezielles Diplom. Laut dem Edikt hatten Juden das Recht auf freie Wohnungs- und Berufssuche, auf freie Religionsausübung sowie auf freien Erwerb von Immobilien. Seitdem durften sie ohne Einschränkungen an Hochschulen studieren und eine akademische Berufslaufbahn einschlagen. Die Bürgerrechte legten aber auf sie auch die Wehrpflicht auf, weswegen sie ab 1813 in die Armee eingezogen wurden. Der König behielt sich das Recht vor, über die Ämter, die Juden in den staatliche Behörden bekleiden sollten, zu entscheiden. Die neuen Rechtsbestimmungen setzten die jüdische Gerichtsbarkeit außer Kraft und verstanden die jüdischen Gemeinden als private Vereinigungen.
Das Edikt von 1812 war der Anfang der wirtschaftlichen, kulturellen und somit auch der späteren politischen Emanzipation der Juden. Es trug auch dazu bei, dass später liberale Gemeinden neben konservativen existierten, was vor allem in industrialisierten schlesischen Städten der Fall war[1.21]. Ab 1813 wurden Juden in Preußen, so wie auch Christen, zur Armee berufen[1.22].
Im Jahre 1814 fand in Gleiwitz eine Versammlung der jüdischen Gemeinden Oberschlesiens statt. Die Versammlung wurde vom Ratsmitglied in Pleß, Abraham Muhr (1780-1874), geleitet. Es wurde beschlossen, die jüdischen Gemeinden in ihrer religiösen Tätigkeit zu vereinigen sowie sich gegenseitig zu helfen[1.23].
Trotz all der Annehmlichkeiten für die jüdische Gemeinschaft in Preußen wurden sie 1818 erneut aus dem öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Ferner durften Juden ab 1821 nicht auf Hebräisch unterschreiben. Seitdem war bei amtlichen Angelegenheiten nur die deutsche Sprache in Gebrauch. 1822 wurden auch die akademischen Ämter Juden verwehrt[1.1.22].
Die jüdische Gemeinde in Beuthen wurde offiziell am 11. Juli 1821 vor dem Landrat Carl Traugott des Grafen Henckel von Donnersmarck bestätigt. In dem von ihm ausgestellten Dokument wurde auch der Aspekt der Begräbnisstätte für die damals gegründeten fünf jüdischen Gemeinden im Landkreis Beuthen reguliert (Beuthen, Tarnowitz, Georgenberg, Myslowitz und Zabrze)[1.24].
Um das Jahr 1830 zog aus Gleiwitz der Lehrer Hirsch Jacobson nach Beuthen, der in der Stadt seine Arbeit an der jüdischen Schule in der Goistraße 22 aufnahm[1.25]. Die 40er Jahre des 19. Jahrhunderts brachten eine Verbesserung der Lebensumstände für Juden mit sich. Im Jahre 1845 wurde die beschwerliche Rekrutierungssteuer abgeschafft, zudem wurde auch wieder die Wehrpflicht für jüdische Bürger eingeführt. Das im gleichen Jahre eingeführte Industriegesetz ermöglichte Juden eine uneingeschränkte Ausübung handwerklicher Berufe und regulierte zudem das Verhältnis zu den christlichen Zünften[1.1.22]. Im Jahre 1846 lebten in Beuthen 922 Juden (17% der Stadtbevölkerung).
Am 23. Juni 1847 erließen die preußischen Behörden das Gesetz über die Verhältnisse der Juden, welches ebenfalls zahlreiche rechtliche Angelegenheiten, die die Organisation und Funktionsweise der jüdischen Gemeinden betrafen, regulierte. Es bestimmte auch die territoriale Reichweite der Kreise. Ein Kreis umfasste Synagogenbezirke, die die Grenzen des Kreises nicht überschreiten durften. Wenn in einem Bezirk sich nur eine Synagoge befand, wurde diese neben Synagogenbezirk in den Dokumenten auch als Synagogengemeinde bezeichnet, womit man eine Vereinheitlichung der Vorschriften für die jüdischen Gemeinden anstrebte. Erst im November 1847 erließ Friedrich Wilhelm IV. ein Gesetz, welches die jüdische Bevölkerung sowohl in ihren politischen als auch bürgerlichen Rechten mit der christlichen Bevölkerung gleichstellte.
Ein weiteres Gesetz, welches im April 1848 erlassen wurde, verlieh den Juden das aktive und passive Wahlrecht in das preußische und allgemeindeutsche Parlament, liquidierte die Einschränkungen im öffentlichen Dienst, dem System der Mittel- und Hochschulen und führte den Grundsatz ein, dass der Glaube keinen Einfluss auf die bürgerlichen und politischen Rechte haben durfte[1.26].
Im Jahre 1850 verabschiedete das preußische Parlament eine neue Verfassung, die endgültig die Bürgerrechte der Juden bestätigte. Willy Cohn beschrieb diese Tatsache mit folgenden Worten: „Prinzipiell hat sie [die Verfassung] diesen langwierigen Prozess abgeschlossen. Auch der schlesische Jude, dessen Existenz über ein halbes Jahrhundert oftmals gefährdet war, konnten nun im Land, welches zu seiner Heimat wurde, seinen Beruf ausüben[1.27]. Eine endgültige Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung auf dem Gebiet des damaligen Norddeutschen Bundes wurde mit dem Gesetz vom 3. Juli 1869 eingeführt. Es war auch nach der Vereinigung Deutschlands im Jahre 1871 gültig[1.1.22].
Die sich vergrößernde Gemeinde in Beuthen verlangte nach einer größeren Synagoge. Aus diesem Grund wurde 1867 das Gebäude der alten Synagoge abgerissen. An der gleichen Stelle wurde mit dem Bau eines neuen größeren Gotteshauses begonnen. Die feierliche Einweihung der neuen Synagoge fand am 2. Dezember 1869 statt. Drei Jahre später wurde der Verband der Oberschlesischen Synagogengemeinden gegründet, dem auch die Beuthener Gemeinde angehörte.
Im Jahre 1883 wurde der aus Gleiwitz stammende Unternehmer Oscar Caro mit seinem Bruder Inhaber der Hütte „Julia“ in Bobrek (heute Stadtteil von Beuthen). Vier Jahre später führte er zur Verbindung mit der Hütte „Hermina“ in Łabędy, mit der Firma „Heinrich Kern & Co“ (Drahtfabrik) und der Hütte „Baildon“ in Kattowitz. Im Endeffekt entstand der Konzern Oberschlesische Eisenindustrie A.G. für Bergbau und Hüttenbetrieb. Später wurde auch die Hütte „Silesia“ in Rybnik angeschlossen[1.28].
Im Jahre 1885 lebten in der Stadt knapp 2 290 Juden. 1891 eröffnete der Gleiwitzer jüdische Unternehmer Fritz Friedlaender die erste Benzolfabrik in Oberschlesien an der Hütte „Julia“ in Boberek (heute Stadtteil von Beuthen)[1.29].
Das Ende des Ersten Weltkriegs brachte große Veränderungen in Schlesien mit sich. Die Wiedergeburt des polnischen Staates am 11. November 1918 (Die Zweite Republik, II Rzeczpospolita Polska) ging mit einem Anstieg der propolnischen Stimmung in der schlesischen Bevölkerung einher. Dies führte zu einem Konflikt mit der deutschen Bevölkerung, was in drei aufeinanderfolgenden schlesischen Aufständen resultierte. Die meisten Juden sprachen sich für die deutsche Seite aus. In dieser Zeit entschieden sich viele Juden für die Auswanderung in den Westen, vorwiegend in die großen Metropolen in Deutschland. Dies betraf auch die Beuthener Juden.
Am 20. März 1921 wurde in Oberschlesien eine Volksabstimmung durchgeführt. Diese wurde unter der Aufsicht der Interalliierten Regierungs- und Plebiszitskommission in Oberschlesien (franz. Commission Interalliée de Gouverment et de Plébiscite de Haute Silésie) mit Sitz in Oppeln durchgeführt. Während des Plebiszits stimmten die meisten Juden für den Verbleib Oberschlesiens in Deutschland. Bei der Wahl in Beuthen wurden 59,4% Stimmen für den Verbleib in Deutschland, 40,6% für die Angliederung an Polen abgegeben. Letztlich blieb die Stadt in Deutschland.
Am 6. Mai 1932 nahm eine Gruppe jüdischer Sportler aus Beuthen am großen Treffen jüdischer Jugendgruppen aus Oberschlesien, welches in Tarciszów veranstaltet wurde, teil. Am Treffen nahmen Gruppen aus Gleiwitz, Groß Strehlitz, Beuthen, Oppeln, Kosel, Hindenburg und Ratibor teil. Insgesamt waren es ca. 250 Personen. Der Höhepunkt der Veranstaltung war die Rede des Gleiwitzer Rabbiners Dr. Ochs, der über die sich verschlechternde Situation der jüdischen Jugendlichen in der Weimarer Republik sprach. Er appellierte an die Jugendlichen, nicht aufzugeben, ihre Ziele weiterhin zu verfolgen und alle Schwierigkeiten zu meistern. Während des Treffens wurde einige Male der deutschen Heimat die Ehre erwiesen, weswegen „Es lebe hoch“ ertönte[1.30].
Ein der ersten Konsequenzen der Machterlangung durch die Nazis in Deutschland war der antijüdische Boykott, der ähnlich wie im ganzen Land, am 1. April 1933 durchgeführt wurde. Vor den jüdischen Geschäften, Kanzleien jüdischer Rechtsanwälte und vor den Praxen jüdischer Ärzte wurden uniformierte Einheiten der Sturmabteilungen der SA aufgestellt. Ihre Anwesenheit hatte einen abschreckenden Einfluss auf die Kunden der Geschäfte oder diejenigen, die zum Arzt bzw. Rechtsanwalt gehen wollten. Am Montag, dem 3. April 1933, gab die Leitung der NSDAP unter internationalem Druck nach und stellte den Boykott ein. Die für den 5. April geplante Aktion der Kennzeichnung jüdischer Geschäfte wurde abgesagt, wenngleich die Truppen der SA über einen späteren Termin in Kenntnis gesetzt wurden[1.31].
Im April 1933 begannen Vertreter der NSDAP auf Anordnung des Reichsjustizministers Hans Kerrl Gespräche mit den Körperschaften der Ärzte und Rechtsanwälte in Oberschlesien zu führen. Ziel der Gespräche war die Entfernung aller jüdischen Ärzte und Rechtsanwälte sowie die Einschränkung der Ausübung des jeweiligen Berufs. Bei den Gesprächen wurde die maximale Zahl von zwei jüdischen Rechtsanwälten in jeder Stadt Oberschlesiens festgelegt. Ähnliche antisemitische Repressionen wurden auch jüdischen Richtern zuteil. Da sie ernannt wurden, konnten sie nicht von ihren Posten entfernt werden, weswegen die NSDAP auf fristlosen Urlaub oder die Versetzung in den Ruhestand zurückgriff. Im ärztlichen Umfeld war der erste Schritt der NSDAP die Auswechslung der Leitung des Oberschlesischen Ärzteverbandes, an dessen Spitze der aus Gleiwitz stammende Dr. Haase stand. Zeitgleich kündigten die deutschen Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften ihre Verträge mit jüdischen Ärzten. Seitdem konnten sie nur private Praxen leiten[1.32]. Im ganzen Land wurde damals der sog. Arierparagraph eingeführt. Dieser untersagte allen Nichtchristen die Zugehörigkeit zu etwaigen Organisationen, Verbänden und Vereinigungen.
Am 7. April 1933 wurde das Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums erlassen, welches Juden aus dem öffentlichen Dienst ausschloss F., Ustawodawstwo rasistowskie III Rzeszy i jego stosowanie na Górnym Śląsku, Katowice 1970, S. 51.]]. Ferner wurden am 15. September 1935 während des Parteitags der NSDAP die sog. Nürnberger Gesetze verabschiedet, deren primäres Ziel, die Sanktionierung der rechtlichen Ungleichheit auf Grundlage des „Blutes und der Rasse“ war. Juden konnten ab dem Moment die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt bekommen, ihren rechtlichen Schutz sowie ihr privates Vermögen verlieren. Juden war es untersagt, in Ämtern zu arbeiten und im Heer zu dienen. Darüber hinaus durften sie auch nicht die Nationalflagge hissen. Zudem wurden gemischte Ehen zwischen „Ariern“ und „Nichtariern“ verboten. Intime Beziehungen zwischen ihnen wurden als Rassenschande verstanden und bestraft. Die Gesetze bestimmten, wer Jude, wer ein sog. Mischling und wer reinen Blutes Arier war[1.33].
Für die Juden in Oberschlesien war der offizielle Kommentar des Ministersekretärs Wilhelm Stuckart von großer Bedeutung: „(...) da unter den Staatsbürgern sich neben denen, die deutsches Blut haben, auch jene Bürger des Reiches befinden, die eine verwandte Abstammung haben, ist die Staatsangehörigkeit der in Deutschland lebenden Minderheiten, wie bspw. der Polen und Dänen, eine offene Angelegenheit“[1.34]. Dies öffnete einen Ausweg für die Juden, denn in Oberschlesien galt die am 15. Mai 1922 von Deutschland und Polen vereinbarte Konvention über den Schutz der nationalen Minderheiten. Allgemein sollte diese die deutsche Gemeinschaft auf dem Gebiet der Volksabstimmung schützen, doch in dieser Situation machten sich die Juden die Konvention zu eigen, um ihre Rechte zu schützen.
Am 15. Juli 1937 lehnten aber sowohl das Dritte Reich als auch Polen eine Verlängerung der Konvention ab. Dies bedeutete, dass ab diesem Zeitpunkt die antisemitischen Gesetze des Dritten Reiches auch auf dem deutschen Gebiet Oberschlesiens gelten würden.
Am 12. März 1938 besetzte und annektierte das Dritte Reich Österreich, später im Oktober 1938 auch das tschechische Sudetenland. Viele schlesische Juden, die sich der antisemitischen Politik Hitlers bewusst waren, zog es vor nicht länger zu warten, um den weiteren Verlauf der Ereignisse zu beobachten. Stattdessen flüchteten sie in den Westen. Auf diese Weise begannen die jüdischen Gemeinschaften in Schlesien ab 1938 zu schrumpfen.
In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 kam es zu einem Ereignis, welches als „Kristallnacht“ in die Geschichte einging. Es war das erste Judenpogrom, welches durch die deutschen Staatsbehörden initiiert wurde und bei dem die Nazis zum ersten Mal ihren antisemitischen Repressionen einen organisierten Charakter verliehen. Das Pogrom umfasste das ganze Land. Im Endeffekt kamen 91 Juden ums Leben, 267 Synagogen wurden niedergebrannt, ca. 7000 Geschäfte und 29 Kaufhäuser, die Juden gehörten, zerstört. Ferner wurden jüdische Friedhöfe geschändet, ca. 25 000 Juden wurden darüber hinaus verhaftet und in Konzentrationslager deportiert. Den brennenden Synagogen schaute die Feuerwehr tatenlos zu. In Beuthen brannten die Nazis während der Kristallnacht eine Synagoge nieder und demolierten ca. 70 jüdische Geschäfte. Zudem wurden 370 Beuthener Juden verhaftet, von denen 200 unter Arrest kamen, der in einer jüdischen Schule in der Langestraße errichtet wurde. Nach zwei Tagen wurden sie in das Konzentrationslager Buchenwald gebracht, woher sie nach einigen Monaten zurückkehrten.
Im Herbst 1938 verblieben in Beuthen nur 1843 deutsche Juden sowie 270, die eine andere Staatsangehörigkeit hatten[1.35].
Im Umbruch 1938/1939 wurden wiederum neue Verordnungen erlassen, in denen den Juden der Eintritt in Kinos, Theater, Schwimmbäder sowie Stadtparks untersagt wurde. Sie durften zudem nicht in Schlafwagen reisen und keine Radioempfänger besitzen. In Beuthen wurden sie lediglich bei den schwersten Arbeiten angestellt, wie bspw. beim Straßenkehren. Im Jahre 1939 lebten in der Stadt 1362 Juden.
Während des Krieges wurde die Beuthener Wirtschaft einem schnellen Wandel unterzogen. Die meisten Betriebe wurden der Waffenindustrie untergestellt. In Oberschlesien sollten nach den ersten Plänen alle Juden in das Generalgouvernement ausgesiedelt werden, doch nach der Absage der dortigen Behörden entschied man sich, Ghettos zu errichten. Anfang 1940 befanden sich die größten von ihnen in Będzin und Sosnowiec. Tatsächlich waren es „Reservate billiger Arbeitskräfte“, die in Arbeitslager in ganz Schlesien transportiert wurden[1.36].
Ab Oktober 1940 wurde die Zwangsarbeit von Juden vom Sonderbeauftragten des Reichsführers SS für den fremdvölkischen Arbeitseinsatz in Oberschlesien Albrecht Schmelt koordiniert. Für die Organisierung und Gruppierung der Kontingente der jüdischen Arbeiter wurde eigens die Dienststelle Schmelt errichtet, an deren Spitze Mitte 1941 Majer Brzeski stand. Die Kontingente junger Juden wurden daraufhin mit Transporten in die Arbeitslager in die Regierungsbezirke Kattowitz und Oppeln gebracht[1.37].
Im Jahre 1940 gründete der Reichsführer der SS Heinrich Himmler das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. Es sollte zu einer Quelle von „arbeitenden Sklaven“ für das Oberschlesische Industriegebiet und das Dombrowaer Kohlenbecken werden.
Als im Juni 1941 die Deutschen die UdSSR angegriffen haben, begann die Beuthener Industrie die fehlenden Arbeitskräfte, die massenweise in die Wehrmacht berufen wurden, zu spüren. Dies bedeutete die Notwendigkeit, die Strukturen der Verwaltungsinstitutionen neu zu ordnen und eine Analyse des möglichen Nutzens der Sklavenarbeit der Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen durchzuführen. Anfangs wurde dieses Problem mithilfe der Verlängerung der Arbeitszeit, der Vergrößerung des Frauenanteils sowie der Einbindung von Zwangsarbeitern aus dem Generalgouvernement gelöst[1.38].
Während des Krieges wurde im Winter 1941/1942 eine Gruppe Juden von der Gestapo unter dem Vorwand kleinerer Verstöße verhaftet. Am 15. Februar befanden sie sich im ersten Transport, der nach Auschwitz-Birkenau geschickt wurde. Kurz nach der Ankunft wurden alle in den Gaskammern des Lagers Auschwitz I ermordet. Im Mai 1942 unternahmen die Deutschen eine Aktion, bei der die schlesischen Juden in das Lager deportiert wurden. Im Mai und Juni wurden fast alle Juden aus Beuthen erfasst. In den Folgemonaten wurde das Gebäude der jüdischen Schule in der ul. Rostka abgerissen und der jüdische Friedhof zerstört.
Am 13. November 1942 wurde im Regierungsbezirk Oppeln der Eisenbahntransport Nr. XVIII/a mit 56 Juden in das Ghetto in Theresienstadt geschickt. Unter den transportierten Juden befanden sich wahrscheinlich 33 Beuthener Juden, von denen es mithilfe der Kartei C.V. Oberschlesien gelang, eine Person zu identifizieren: den Kaufmann Max Berger. Im dritten Transport (Nr. XVIII/3) aus dem Regierungsbezirk Oppeln in Richtung Theresienstadt am 4. Dezember 1942 befanden sich 50 Juden aus Ratibor, Kosel und Beuthen. Aus dieser Gruppe konnten 7 Personen überleben[1.39].
Nach dem Zweiten Weltkrieg ließ sich in Beuthen eine relativ große Gruppe nieder. In der Stadt entstand erneut eine jüdische Gemeinde. Bis in die 50er Jahre funktionierte die Anielewicz-Arbeitsgenossenschaft, in der hauptsächlich Juden beschäftigt waren. In dieser Zeit wurde das jüdische Leben in Polen durch das Zentralkomitee der Polnischen Juden koordiniert. In Absprache mit der Regierung Polens wurde der Entschluss gefasst, ein jüdisches Viertel in Niederschlesien zu errichten, weswegen ab September 1945 die Transporte mit jüdischen Repatriierten aus der UdSSR nach Niederschlesien gelenkt wurden. Der Höhepunkt der Repatriierung fiel auf das Frühjahr 1946. Trotz der großen Zahl an Juden in Niederschlesien ist es überaus schwer, eine genaue Zahl zu nennen. Dies resultiert aus einigen Faktoren: die Mobilität der Gemeinschaft in den frühen Nachkriegsjahren sowie die fehlerhafte Erfassung der Bevölkerung. Voneinander unabhängig agierten zwei Institutionen: das staatliche jüdische Komitee, welches vom Zentralkomitee verwaltet wurde, sowie der Konfessionelle Jüdische Verband (im Juni 1946 wurde dieser in die Konfessionelle Jüdische Kongregation umgewandelt)[1.40].
Ein Einbruch in der jüdischen Besiedlung fand nach dem Pogrom in Kielce (6. Juli 1946) statt. Dessen Konsequenz war eine massive Auswanderung der Juden aus Polen. In dieser Zeit lag Niederschlesien auf der Route der illegalen, aber von der polnischen Regierung gebilligten jüdischen Migrationsroute. Die Juden gelangten über die Tschechoslowakei in die amerikanische bzw. britische Besatzungszone in Deutschland, wo sie in Lagern für die sog.dipisi (aus dem Englischen Displaced Persons) auf ihr Ausreisevisum in andere Länder warteten[1.1.40].
Im Jahre 1957 unterzeichnete die polnische Regierung einen Vertrag mit der UdSSR über die Repatriierung. Infolgedessen kam wieder eine Gruppe jüdischer Repatriierte in Niederschlesien an. Kongregationen und Filialen der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Juden waren immer noch tätig. Ab den 60er Jahren waren ihre Zielgruppe hingegen Kinder und Jugendliche. Die Situation verschlechterte sich aber nach dem israelisch-arabischen Krieg im Jahre 1967. Die kommunistische Regierung initiierte daraufhin eine antisemitische Kampagne, deren Höhepunkt auf den März 1968 fiel. Die Konsequenz der Regierungskampagne war eine weitere Auswanderungswelle. Im Endeffekt führte dies Anfang der 70er Jahre dazu, dass das jüdische Leben in Schlesien aufhörte zu existieren[1.41].
Im Jahre 2006 wurden die Jüdischen Glaubensgemeinden in Kattowitz und Bielsko-Biała zu Filialen des Verbandes der Jüdischen Glaubensgemeinden. Die Kattowitzer Gemeinde verfügt über Filialen in Beuthen und Gleiwitz. Auch die Abteilungen der Sozial-Kulturellen Gesellschaft sind in Kattowitz, Beuthen, Gleiwitz, Częstochowa und Bielsko-Biała weiterhin tätig.
- [1.1] Maleczyński K., Kodeks Dyplomatyczny Śląska, Wrocław 1956, S. 158; Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, „Orbis” 2005, Bd. V, S. 27–28.
- [1.2] Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, [in:] „Orbis” 2005, Bd. V, S. 27–28.
- [1.3] Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, „Orbis” 2005, Bd. V, S. 29.
- [1.4] Statut Kaliski, [in:] Polski Słownik Judaistyczny. Dzieje, kultura, religia, ludzie, red. Z. Borzymińska, R. Żebrowski, Bd. 2, Warszawa 2003, S. 572.
- [1.5] Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, „Orbis” 2005, Bd. V, S. 31.
- [1.6] Idzikowski F., Opole. Dzieje miasta do 1863 roku, Opole 2002, S. 95.
- [1.7] Orzechowski K., Sprawy ludności żydowskiej w śląskich drukowanych zbiorach prawnych, „Sobótka” 1989, Nr. 1, S. 46.
- [1.8] Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, „Orbis” 2005, Bd. V, S. 31.
- [1.9] Steinert A., Geschichte der Juden in Oppeln, Oppeln 1922, S. 23.
- [1.10] Jaworski W., Żydzi w województwie śląskim w okresie międzywojennym, Katowice 1991, S. 4
- [1.11] Walerjański D., Żydzi bytomscy – dzieje i kultura, [in:] Ślady przeszłości – Bytom wielokulturowy, Bytom 2004, S. 37–38.
- [1.12] Maser P., Weiser A., Juden in Oberschlesien, Bd. 1, Berlin 1992, S. 26.
- [1.13] Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, „Orbis” 2005, Bd. V, S. 34.
- [1.14] Jaworski W., Z dziejów Żydów bieruńskich, Bieruń Stary 1989, S. 4.
- [1.15] Heitmann M., Lordick H., Przyczynek do historii Żydów na Śląsku, [in:] Przebudź się serce moje i pomyśl, Berlin–Opole 1995, S. 52.
- [1.16] Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, [in:] „Orbis” 2005, Bd. V, S. 35.
- [1.17] Jacobson J., Die Judenburger-Bucher der Stadt Berlin, Berlin 1962, nach: Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, [in:] „Orbis” 2005, Bd. V, S. 36.
- [1.18] Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, „Orbis” 2005, Bd. V, S. 35.
- [1.19] Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, „Orbis” 2005, Bd. V, S. 36.
- [1.1.19] Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, „Orbis” 2005, Bd. V, S. 36.
- [1.20] Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, „Orbis” 2005, Bd. V, S. 37.
- [1.21] Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, „Orbis” 2005, Bd. V, S. 39.
- [1.22] Borkowski M., Kirmiel A., Włodarczyk T., Śladami Żydów: Dolny Śląsk, Opolszczyzna, Ziemia Lubuska, Warszawa 2008, S. 7.
- [1.23] Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, „Pismo Muzealno-Humanistyczne Orbis” 2005, Bd. 5, S. 38.
- [1.1.22] [a] [b] [c] Borkowski M., Kirmiel A., Włodarczyk T., Śladami Żydów: Dolny Śląsk, Opolszczyzna, Ziemia Lubuska, Warszawa 2008, S. 7.
- [1.24] Gwóźdź K., Żydzi w okresie pruskim, [in:] Historia Tarnowskich Gór, Tarnowskie Góry 2000, S. 287.
- [1.25] Dudała H., Szkolnictwo żydowskie w Gliwicach, [in:] Żydzi Gliwiccy, Red. B. Kubit, Gliwice 2006, S. 106.
- [1.26] Borkowski M., Kirmiel A., Włodarczyk T., Śladami Żydów: Dolny Śląsk, Opolszczyzna, Ziemia Lubuska, Warszawa 2008, S. 7.
- [1.27] Za: Walerjański D., Z dziejów Żydów na Górnym Śląsku do 1812 roku, „Orbis” 2005, Bd. V, S. 39.
- [1.28] Małusecki B., Rodziny gliwickich przemysłowców pochodzenia żydowskiego – ich udział w życiu i rozwoju miasta, [in:] Żydzi Gliwiccy, Red. B. Kubit, Gliwice 2006, S. 64.
- [1.29] Małusecki B., Rodziny gliwickich przemysłowców pochodzenia żydowskiego – ich udział w życiu i rozwoju miasta, [in:] Żydzi gliwiccy, Red. B. Kubit, Gliwice 2006, S. 69–71.
- [1.30] Schmidt J., Udział członków gminy żydowskiej w życiu kulturalnym Gliwic, [in:] Żydzi Gliwiccy, Red. B. Kubit, Gliwice 2006, S. 101–102.
- [1.31] Kaczmarek R., Narastanie antysemityzmu w prasie gliwickiej 1933–1939, [in:] Żydzi Gliwiccy, Red. B. Kubit, Gliwice 2006, S. 206.
- [1.32] Kaczmarek R., Narastanie antysemityzmu w prasie gliwickiej 1933–1939, [in:] Żydzi Gliwiccy, Red. B. Kubit, Gliwice 2006, S. 207.
- [1.33] Jonca K., „Noc Kryształowa” i casus Herschela Grynszpana, Wrocław 1998, S. 66.
- [1.34] Kaczmarek R., Narastanie antysemityzmu w prasie gliwickiej 1933–1939, [in:] Żydzi Gliwiccy, Red. B. Kubit, Gliwice 2006, S. 210.
- [1.35] Kaczmarek R., Narastanie antysemityzmu w prasie gliwickiej 1933–1939, [in:] Żydzi Gliwiccy, Red. B. Kubit, Gliwice 2006, S. 216.
- [1.36] Świerkosz K., Żydzi w obozach hitlerowskich na Śląsku Opolskim podczas II wojny światowej, [in:] 45. Rocznica powstania w getcie warszawskim (1943–1988). Materiały z sesji popularno-naukowej, Opole 1988.
- [1.37] Ciepiela B., Sromek M., Śladami Żydów z Zagłębia Dąbrowskiego. Wspomnienia, Będzin 2009, S. 24.
- [1.38] Tracz B., Gliwice na trasie marszu śmierci, [in:] Żydzi Gliwiccy, Red. B. Kubit, Gliwice 2006, S. 256.
- [1.39] Archiwum Państwowe w Opolu, zespół: Gestapo Oppeln, szuflada nr 12, kk. 237, 376, 555, 579.
- [1.40] Borkowski M., Kirmiel A., Włodarczyk T., Śladami Żydów: Dolny Śląsk, Opolszczyzna, Ziemia Lubuska, Warszawa 2008, S. 8.
- [1.1.40] Borkowski M., Kirmiel A., Włodarczyk T., Śladami Żydów: Dolny Śląsk, Opolszczyzna, Ziemia Lubuska, Warszawa 2008, S. 8.
- [1.41] Borkowski M., Kirmiel A., Włodarczyk T., Śladami Żydów: Dolny Śląsk, Opolszczyzna, Ziemia Lubuska, Warszawa 2008, S. 9.
