Die ersten jüdischen Menschen lebten in Opole (Oppeln) wahrscheinlich schon vor der Stadtgründung in den Jahren 1211-1217.
Mitte des 14. Jahrhunderts brach in Schlesien eine Pest-Epidemie aus, die eine Hungersnot zur Folge hatte. Auf der Suche nach den Schuldigen des Unglücks bezichtigte die christliche Bevölkerung die jüdischen Menschen, die Brunnen vergiftet zu haben, was im Jahr 1349 ein blutiges Pogrom zur Folge hatte. In dieser Zeit unterhielt die jüdische Gemeinde wahrscheinlich schon eine Schule in Opole (Oppeln). Eine weitere Quelle, die die Anwesenheit jüdischer Menschen in Opole (Oppeln) bestätigt, stammt aus dem Jahr 1396; sie informiert darüber, dass Fürst Bolko IV. ein Haus am Heiligkreuzfriedhof, das früher dem Juden Izaak gehörte, verkaufte.
Am Anfang des 15. Jh. verdiente die Mehrheit der jüdischen Bevölkerung in Opole (Oppeln) ihren Lebensunterhalt durch Handel und Geldverleih an Fürsten (in ganz Europa gab es zu dieser Zeit ein kanonisches Verbot, Zinsen auf Kredite zu erheben, sodass fast ausschließlich jüdische Menschen Geld verliehen). Die Tatsache, dass Fürst Bolko IV. den zwei jüdischen Brüdern Mosze und Dawid aus Opole (Oppeln) jeweils 40 und 124 Mark schuldig war, bestätigt dies.
1427 genehmigte Bernard, der Bruder des Fürsten Bolko IV., dem Juden Abraham aus Ziębice (Münsterberg), sich zusammen mit seiner Familie und den von ihm beschäftigten Personen für 10 Jahre in Opole (Oppeln) niederzulassen. Das in dieser Zeit erlassene Siedlungsprivileg erlaubte es jüdischen Menschen wieder in Opole (Oppeln) zu leben und eine jüdische Schule, die in einem Privathaus gegründet wurde, zu eröffnen.
Das Zentrum des jüdischen Lebens in Opole (Oppeln) lag damals an der heutigen Św.-Wojciech-Str., die schon 1451 den Namen Judengasse trug, was auf eine ghettoähnliche Siedlung hinweist. Dort befand sich die jüdische Schule, deren Gründung auch durch das Privileg von Fürst Bernard aus dem Jahr 1427 genehmigt wurde, und wahrscheinlich eine Synagoge oder ein Gebetshaus. Es kann nicht ausgeschlossen werden, das sich an der Judengasse auch ein kleiner Friedhof befand.
Die gute finanzielle Lage der jüdischen Bevölkerung war eine Ursache für den ansteigenden Hass der christlichen Mitmenschen, der sich teils in Pogromen entlud. Kazimierz Bobowski beurteilt die damalige Situation wie folgt: „Die sich seit Anfang des 15. Jh. verstärkenden Pogrome gegen Juden in Schlesien können mit der Verschärfung der Klassengegensätzen in den Städten verbunden werden. In vielen schlesischen Städten erkannte das Patriziat in Pogromen die Chance für eine teilweise Auflockerung der Unzufriedenheit der ärmeren Bevölkerung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse“.
Die Welle von Pogromen und Vertreibungen der jüdischen Bevölkerung, die sich in Schlesien im Jahr 1453 ereignete, wurde von den antisemitischen Predigten des Mönches Johannes Capistranus (1386-1456) ausgelöst. Er war ein Franziskanermönch und Generalinquisitor, der von Papst Nikolaus V. auf eine Predigtreise nach Deutschland und Polen geschickt wurde. Capistranus rief in seinen Predigten zur Buße, Askese und zum Verteidigungskampf gegen Türken, Hussiten und Juden auf, die er der Hostienschändung beschuldigte. Im Jahre 1453 wurde in Opole (Oppeln) ein Jude namens Abraham beschuldigt, die Hostie entweiht zu haben. Nach dem Gerichtsverfahren wurde er zum Tod verurteilt.
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts finden sich zahlreiche Quellen über jüdisches Leben in Oppeln. In den Jahren 1532-1533 lebten in Opole (Oppeln) etwa 70-90 jüdische Menschen (8 Familien), die 5,1% der Gesamtbevölkerung der Stadt darstellten. Unter ihnen gab es acht Hausbesitzer und sechs Gerichtsvollzieher. Sie bezahlten Tribute in Höhe von 8 ungarischen Gulden und 4 ungarischen Gulden und 18 Groschen. Die Mehrheit der ansässigen jüdischen Menschen arbeitete im Handel, im Geldverleih und Handwerk. Sie hatten eine Synagoge und eine Schule.
Am Anfang des 16. Jh. verschärfte sich der Wettbewerb zwischen den jüdischen und den christlichen Kaufleuten in Schlesien. Der ökonomische Erfolg jüdischer Kaufleute verursachte eine ansteigende Unzufriedenheit der christlichen Bevölkerung, die zahlreiche Klagen gegen ihre jüdischen Mitmenschen bei den kaiserlichen Behörden in Wien erhob. Im Jahre 1540 nutzten die Bürger und Kaufleute aus Opole (Oppeln) die damals günstige Atmosphäre aus und verlangten die Vertreibung der jüdischen Bevölkerung aus der Stadt. Markgraf Georg von Hohenzollern ließ dies jedoch nicht zu und setzte den Bittstellern den wirtschaftlichen Nutzen, den die jüdische Bevölkerung dem Staat brachte, entgegen. Nach 1553 wurde die für die jüdischen Menschen günstige Politik des Markgrafen Georg von seinem Sohn, Georg Friedrich, fortgesetzt.
In historischen Dokumenten der Stadt Opole (Oppeln) aus den Jahren 1557 und 1563 gibt es eine Notiz über zwei Juden (Marek und Natan), die an dem Einbau von Fenstern in dem Schloss von Opole (Oppeln) beteiligt waren[13]. Die jüdische Bevölkerung Opoles (Oppeln) bezahlte Steuern in der Höhe von 26 Gulden und 16 Groschen im Jahr 1557 und in Höhe von 24 Gulden und 32 Groschen im Jahr 1564. In den 60er Jahren des 16. Jh. umfasste die Zahl der jüdischen Menschen in Opole (Oppeln) etwa 100 Personen (etwa 5% der Gesamtbevölkerung der Stadt). In den Quellen aus den Jahren 1563-1564 wird der Name des ersten bekannten Rabbiners aus Opole (Oppeln) – Benedykt (Rabbi Benedix) – angegeben.
Im Jahr 1557 präsentierte Kaiser Ferdinand I. während der Schlesischen Landesversammlung einen Vorschlag, dem zufolge die Menschen jüdischen Glaubens aus den Gebieten seines Landes vertrieben werden sollten. Dieser Vorschlag wurde von den Ständen unterstützt. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Juden „nicht gläubig, hochmütig und selbstsüchtig sind und die Untertanen des Königs verfolgen und ausbeuten“. Am 14. September 1559 erließ Kaiser Ferdinand I. ein kaiserliches Edikt über die Vertreibung der Juden aus dem Erbland der Habsburger – das heißt u.a. aus Tschechien, Mähren und Schlesien. Ab diesem Moment durften jüdische Personen offiziell nicht mehr in Schlesien leben. In der Praxis wurde das kaiserliche Edikt nicht überall angewandt. Jedoch wurden mancherorts für jüdische Menschen gesonderte Wohnviertel eingerichtet, u.a. in Głogów (Glogau) und Biała Prudnicka (Zülz) in Schlesien und Osobłóda in Troppauer Schlesien.
Die jüdischen EinwohnerInnen wurden 1563 aus Opole (Oppeln) vertrieben, sodass es im Jahr 1565 in der Stadt keinen einzigen jüdischen Menschen mehr gab[18]. Diese Information wird von Franciszek Idzikowski, einem Historiker des 19. Jahrhunderts bestätigt, der schrieb: „viele Juden verkaufen ihre Häuser die alle in der Podgórna-Str. liegen. Diese Juden sind Benedykt Rabbi, Abraham Baruch, Kokot, Jokel, Murdoch (er wohnte in dem Haus gegenüber von Proskowskis Haus) und auch Naason, Judin Samuelowa (deren Haus zwischen der jüdischen Schule und dem Haus von Bartek Kozel stand) und Pinkus“. Das Urbarium (mittelalterl. Grundbuch) von 1566 nannte all diese jüdischen Menschen „vertrieben“. Die Häuser, die sie nicht verkaufen konnten, gingen in das Eigentum der Stadt über (kurz darauf wurden sie verkauft).
Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) hatte die Entvölkerung vieler schlesischer Städte zur Folge. Um die finanzielle Lage des Staates zu verbessern, milderte Ferdinand II. im Jahre 1627 die kaiserliche Politik gegen jüdische Menschen und erließ ein Edikt, dass es ihnen gegen eine Sondergebühr von vierzigtausend Gulden gestattete, sich wieder in seinem Hoheitsgebiet anzusiedeln. Außerdem erlaubte er, unter bestimmten Voraussetzungen, einer getrennten Gruppe privilegierter Juden, den sog. „Hofjuden“, am Handel und Handwerk teilzunehmen. Der Kaiser bewilligte ihnen auch das Recht der Zoll- und Steuererhebung. Sie durften auch Hauseigentümer sein. Einige jüdische Menschen nutzten die veränderte Einstellung ihnen gegenüber und siedelten sich 1648 wieder in Opole (Oppeln) an.
Der Westfälischer Friede (beschlossen am 24. Oktober 1648), der den Dreißigjährigen Krieg beendete, machte die Erlaubnis zur jüdischen Ansiedlung von der Entscheidung der Landeigentümer abhängig. Die Beschlüsse der Verträge galten auch für Oberschlesien.
Nach dem Ausbruch des Bohdan Chmelnyzkyj-Aufstands nach 1648, flohen viele jüdische Menschen vor den Pogromen aus den östlichen Gebieten Polens und suchten Schutz in schlesischen Städten. Der Anstieg der Zahl der jüdischen Geflüchteten rief Beunruhigung im Landtag des Opole-Racibórz-Fürstentums (Opeln-Ratibor) hervor. In den Jahren 1655, 1664 und 1666 verabschiedete der Landtag Gesetze, die an das Verbot der Judenansiedlung erinnern sollten und drohten bei Ungehorsam mit hohen Strafen und Gefängnis.
In der zweiten Hälfte des 17. Jh. unterhielten polnische jüdische Menschen Handelskontakte mit ihren schlesischen Glaubensgeschwistern. Die Kaufleute aus Polen reisten zu Jahrmärkten in Wrocław (Breslau), Brzeg (Brieg), Nysa (Neisse) und Opole (Oppeln) an. Es wurde mit Metallprodukten aus Bronze und Messing, mit Zinn, Silber, Getreide, Leder, Gewürzen, Südfrüchten, Ochsen, Wachs und Büchern gehandelt.
Im Mai 1713 erließ Kaiser Karl VI. ein Toleranzpatent, das jüdischen Menschen die Ansiedlung in Schlesien nach der Bezahlung einer speziellen Toleranzsteuer genehmigte. Dieses kaiserliche Patent teilte die jüdische Gemeinschaft in zwei Gruppen: 1.) Personen mit und ohne Eigentum (sie bezahlten eine kleinere Steuer) und 2.) tolerierte jüdische Personen. Die Juden aus Głogów (Glogau) und Biała Prudnicka (Zülz) waren von der Toleranzsteuer befreit.
Das Toleranzpatent gab den jüdischen Kaufleuten das Recht in Schlesien zu hausieren. Allerdings galt dieses Recht nicht für die Städte Prudnik (Polnisch-Neustadt), Głubczyce (Leobschütz), Racibórz (Ratibor), Koźle (Cosel), Opole (Oppeln) und Nysa (Neisse). Versuchten jüdische Kaufleute trotz des Verbots in diesen Städten zu handeln, wurden ihre Waren konfisziert. Sie umgingen diese Vorschrift jedoch, indem sie sich am Rande der Städte ansiedelten, wo sie dann ihre Handelstätigkeit entwickelten.
Im Oktober 1726 erließ das Schlesische Oberamt (Śląski Urząd Zwierzchni) ein Patent „Wegen der Juden”, das der jüdischen Bevölkerung verbot, sich in Orten und Häusern anzusiedeln, in denen sie früher nicht gelebt hatte. Dadurch wurde die Ansiedlung neuer jüdischer Menschen (sog. fremder Juden) in Schlesien verboten. Das Patent führte auch die sog. „Inkolae-Regel“ ein – in jeder jüdischen Familie bekam nur ein Sohn die Erlaubnis zur Eheschließung und zum Erhalten des Ansiedlungsrechts (inkolae). Nach Bezahlung der Gebühr von 10 Talern, Überprüfung seines Berufs und Eigentums erhielt er eine Eheurkunde, die ihm die Eheschließung genehmigte. Die anderen Söhne wurden als fremde Juden betrachtet und als sie volljährig wurden, mussten sie das Land verlassen..
Nachdem das Patent erlassen wurde, nahm die jüdische Bevölkerung in Schlesien zu. Das bemerkenswerte daran war jedoch, dass sich hier die jüdischen Menschen ansiedelten, die ein Gewerbe betrieben. Dies erhob heftigen Widerspruch und Proteste der christlichen Unternehmer und Kaufleute, die begannen, die erneute Vertreibung der jüdischen Menschen aus Schlesien zu verlangen.
Diese Situation führte im Jahre 1738 zum Erlass eines weiteren Patents durch Kaiser Karl VI., dem zufolge alle Juden ohne außergewöhnliche Privilegien Schlesien verlassen mussten. Die jüdischen Menschen, die bleiben durften, erhielten die Erlaubnis einzig zum Kleinhandel und zur Herstellung und zum Verkauf von Wodka vor Ort im Rahmen der Pacht. Gleichzeitig erhielten die Stadtbehörden die Genehmigung, die jüdische Bevölkerung aus den Zentren in den Stadträndern umzusiedeln und jüdische Friedhöfe und Synagogen in christliche Gebäude umzuwandeln.
Während des ersten Schlesischen Krieges im Jahre 1742 befand sich der Großteil Schlesiens im Machtbereich des Königreichs Preußen (mit Ausnahme von Teschner Schlesien und Troppauer Fürstentum).
Die jüdische Bevölkerung Schlesiens begrüßte die preußische Herrschaft mit großer Hoffnung auf ein besseres Leben. Der jüdische Historiker und Rabbiner Marcus Brann beschrieb die damals herrschenden Stimmungen so: „an den jungen preußischen König, der im Dezember in Schlesien einmarschierte, wandten sich die unterdrückten Juden, voll von Hoffnung und Vertrauen, dass der Gerechtigkeits- und Sanftheitsschimmer endlich ihre dunklen Lebensfaden erleuchten wird“.
Im Dezember 1746 befahl die preußische Regierung der Stadtbehörde in Opole (Oppeln) die Ansiedlung des preußischen Juden Isaac Elias Haber zusammen mit seiner Familie und seinen Dienern in der Stadt zu gestatten (1750 fuhr er wieder ab, weil er in den Geschäften kein Glück hatte)[29].
Zunächst schenkte die preußische Regierung den jüdischen Menschen Schlesiens wenig Aufmerksamkeit, aber im Laufe der Zeit begann Kaiser Friedrich II., die Freiheiten der jüdischen Gemeinschaft einzuschränken. Zu diesem Zweck erhob er verschiedene Arten von Finanzsteuern, von denen der Staat wirtschaftlich profitierte.
Das Königreich Preußen erließ im Jahre 1748 seine erste Anordnung die jüdische Bevölkerung betreffend. Darin wurden alle seit mindestens einem Jahr in Schlesien wohnhaften jüdischen Menschen zur Bezahlung einer Gebühr von 10% ihres Vermögens bei Verlassen des Staats verpflichtet. Diejenigen, die in ihren Gewerben Verluste erlitten hatten, wurden mit besonderen Einschränkungen belegt und die, die bankrott gingen oder der Hehlerei beschuldigt wurden, verloren das Recht in Schlesien zu wohnen und mussten das Land verlassen.
Am 17. April 1750 erließ die preußische Regierung die „Preußische Hauptordnung und Allgemeine Privilegien“. Darin wurde die rechtliche, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Lage der jüdischen Bevölkerung detailliert beschrieben. Der Historiker Jacob Jacobson beschrieb diese Ordnung wie folgt: „Wie überall in Deutschland wurde auch diese Hauptordnung geschaffen, um die Zahl der in dem Staat lebenden Juden in bestimmten Grenzen zu halten, den Juden das genau beschriebene Gewerbe im Rahmen des staatlichen Wirtschaftssystems zu genehmigen und sie mit den höchsten Steuern für den Schutz und die Toleranz ihres Aufenthalts zu belegen“.
Der wichtigste Rechtsakt, der den Status der jüdischen Bevölkerung in Schlesien regelte (mit Ausnahme von Wrocław [Breslau] und Głogów [Glogau]), wurde am 2. Dezember 1751 als das sog. „Juden-Reglement” erlassen. Es verpflichtete die Landeigentümer und Stadtbehörden, bei der Landkreis-starosterei und dem Königlichen Toleranzamt jede Ansiedlung eines jüdischen Menschen im Laufe von 14 Tagen anzumelden. Wollte sich eine jüdische Person in Schlesien ansiedeln, musste sie sich mit Handwerk beschäftigen und ein Vermögen von mindestens 200 Talern besitzen. Im Laufe von 14 Tagen seit der Ankunft musste sie sich bei einem zuständigen Landrath (Äquivalent des heutigen Landkreisstarost) und dann bei dem Toleranzamt anmelden, um erforderliche Eintragungen in Registern vorzunehmen. Die folgenden Informationen wurden eingetragen: Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, bisheriger Aufenthalt, Ursachen der Immigration, Beruf, Zahl der Familienmitglieder und geplante Dauer des Aufenthalts in Schlesien. Dadurch wurde ein Kontrollsystem über die Zuwanderung der jüdischen Bevölkerung in Schlesien geschaffen. Jüdische Bettelnde und Nichtsesshafte wurden dabei von der preußischen Regierung nicht toleriert.
Das Leben der jüdischen Gemeinschaft in Schlesien war sehr streng geregelt. Ohne die Erlaubnis der Behörden durfte die jüdische Bevölkerung keine jüdischen Gäste empfangen, die nicht aus Schlesien stammten (die einzige Ausnahme stellten Familien dar, deren Mutter aus Schlesien kam). Der Eintragungspflicht unterlagen alle Fremden. Wenn man eine Privatlehrkraft einstellen wollte, musste deren Familie außerhalb Schlesiens bleiben. Die Zahl der Bediensteten wurde auf maximal zwei Personen beschränkt . Die Bediensteten durften mit den Kindern nur solange wohnen, bis diese 15 Jahre alt waren. Die Pacht von Landwirtschaften durch jüdische Menschen war verboten und die BewohnerInnen der Dörfer durften nur in den Städten mit Rohleder handeln. Auch wurde das Verbot eingeführt, den Wohnort ohne Bezahlung einer Toleranzgebühr zu verlassen. Jedes Vierteljahr wurden alle in Schlesien wohnhaften Menschen jüdischen Glaubens von Landesdragonern, die die Funktion der Polizei erfüllten, kontrolliert.
1752 verbot eine weitere Anordnung jüdischen Menschen Eigentum an Grundstücken zu erwerben. 1754 wurde ein neues Steuersystem (Toleranzgelder) eingeführt, welches auch die „toleriert-akzeptierte“ jüdische Bevölkerung betraf.
Während des Siebenjährigen Krieges (1756-1763) befand sich Preußen in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage. Um die Konsequenzen der wirtschaftlichen Krise zu mildern, verlieh die preußische Regierung den reichsten jüdischen Fabrikanten und Unternehmern spezielle Privilegien. Sie erhielten das sog. Recht auf Naturalisation (Naturalisationspatente). Diese Privilegien betrafen jedoch nur eine kleine Gruppe der jüdischen Gemeinschaft.
Zwei jüdische Familien der Kaufleute nutzten diese Situation aus und siedelten sich im Jahre 1761 in Opole (Oppeln) an. 1765 eröffnete in Opole (Oppeln) Markus Pinkus, ein jüdischer Geschäftsmann, eine Manufaktur, die Leder für Schuhsohlen herstellte (er stellte vier Arbeiter ein). 1766 lebten in Opole (Oppeln) 15 jüdische Menschen.
Im September 1768 verbot die preußische Regierung die Einrichtung neuer jüdischer Friedhöfe und den Bau von Synagogen ohne Bezahlung einer speziellen Konzession. Die weiteren preußischen Anordnungen gestatteten jüdischen Menschen nur in Dörfern anzusiedeln und beschränkten ihre Berufswahl auf Wirt, Handwerker, Bäcker und Pächter von Hofbrauereien.
In Jahren 1766-1807 stieg die Zahl jüdischer Menschen in Opole (Oppeln) von 15 auf 31 Personen, die sich u.a. mit Großhandel (Gewürze, Kolonialwaren und Tabak) beschäftigten. Die Gemeinde in Opole (Oppeln) hatte ihre eigene Schule und ein Gebetshaus, das in Privaträumen gemietet wurde. Die Mitglieder der jüdischen Gemeinde aus Opole (Oppeln) gehörten der Kehillah in Biała Prudnicka (Zülz) an, wo sie ihre Verstorbenen begruben. 1776 verordnete die preußische Regierung die Umsiedlung aller auf der linken Oderseite lebenden jüdischen Personen auf die rechte Flussseite. Sie sollte im Laufe eines Monats durchgeführt werden.
Nach einigen Jahren, im September 1779, änderte die preußische Regierung ihre Meinung und ordnete der jüdischen Bevölkerung an, die Dörfer zu verlassen und sich in den Städten anzusiedeln. Gliwice (Gleiwitz) wurde dann die Stadt, in der sie sich ansiedeln sollte. Am 17. August 1780 wählte die Breslauer Kammer fünf Städte als Umsiedlungsstädte für jüdische Menschen aus. Diese waren: Tarnowskie Góry (Tarnowitz), Mysłowice (Myslowitz), Mikołów (Nicolai), Lubliniec (Loben) und Bieruń Stary (Berun).
Am 3. August 1781 beschloss die Breslauer Kammer eine Regelung zur jüdischen Ansiedlung in den Städten Oberschlesiens. Einige Städte waren nicht zur Annahme jüdischer Menschen verpflichtet. Dazu gehörten die Städte, die das alte kaiserliche Privileg De non tolerandis Judaeis (Privileg zur Nichtduldung der Juden) besaßen: Niemodlin (Falkenberg), Głogówek (Oberglogau), Głubczyce (Leobschütz), Prudnik (Polnisch-Neustadt), Racibórz (Ratibor) und Tarnowskie Góry (Tarnowitz). In den Städten, die dieses Privileg nicht hatten, wurde die Zahl der jüdischen BewohnerInnen, die zum Handel zugelassen wurden, vorgegeben. Unter diesen Städten waren Byczyna (Pitschen) und Opole (Oppeln). In anderen Städten wurde ihnen freier Handel genehmigt, jedoch mit Ausnahme von einigen Waren, z.B. Gewürzen und Eisen. Diese Regel betraf u.a. Gliwice (Gliwitz). Im September wurden die Vorschriften präzisiert wodurch jüdischen Menschen die Ausübung jeglichen Handwerks verboten wurde[38]. Am 8. August 1781 erließ der preußische König Friedrich II. ein Edikt, demzufolge jüdische Personen die oberschlesischen Dörfer verlassen und sich in die Städte begeben mussten, um dort mit Handel zu treiben. Eine Ausnahme wurde für vier Dörfer gemacht: Langendorf , Czieschowa , Kraskau und Städtel, das irrtümlich für Sośnicowice gehalten wurde, obwohl es eigentlich das polnische Dorf Miejsce war.
Im Jahre 1787 hob die preußische Regierung die Anordnungen auf, die die Umsiedlung der Juden in von ihr bestimmte Umsiedlungsstädte vorsah, da die von den Juden verlassenen Städte zu große wirtschaftliche Verluste erlitten hatten.
1791 genehmigte die preußische Regierung jüdischen Menschen eine eigenen Handwerkerinnung zu gründen. Diese Entscheidung stieß in der Praxis jedoch auf heftigen Widerstand und Proteste der christlichen Handwerker und Kaufleute, die den jüdischen Wettbewerb schlussendlich erfolgreich blockierten.
In der zweiten Hälfte des 18. Jh. mussten die oberschlesischen Juden amtliche Bescheinigungen für die ganze Familie kaufen. Erst diese ermöglichten ihnen die Ansiedlung. Diese Genehmigungen wurden „Toleranz-Akquise“, „Mahnungs-Geld“ oder „Toleranz Zettel“ genannt.
In den Jahren 1789-1799 prägten die Französische Revolution und ihre Folgen das Bewusstsein der EuropäerInnen. Die Ideen der Gleichheit und Freiheit wurden von den Soldaten der französischer Armee Napoleon Bonapartes in ganz Europa verbreitet. Dies hatte den Beginn der jüdischen Aufklärungsbewegung (Haskala) zur Folge, die die Emanzipation der jüdischen Bevölkerung anstrebte. Unter dem Einfluss dieser Ideen begann die preußische Regierung den Prozess der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umwandlungen, die endlich zur Änderung der Lage der jüdischen Gesellschaft im Königreich Preußen führten.
Am 17. April 1797 nahm die preußische Regierung ein Generalstatut für jüdische Menschen („General-Juden Reglement für Süd und Neu-Ostpreußen“) an. Obwohl die jüdische Bevölkerung noch als separater Stand betrachtet wurde, gestattete das Statut teilweise den Erwerb von Stadtbürgerrechten – die Einteilung jüdischer Menschen in „protegiert“ und „toleriert“ bestand weiterhin.
1807 lebten in Opole (Oppeln) 8 jüdische Familien, die insgesamt 31 Personen zählten und 1811 gab es 43 Juden unter 3 339 Bewohnern der Stadt (1,3% der Gesamtzahl der Bewohner).
Im Februar 1808 hob die preußische Regierung alle feudalen Privilegien der Innungen und Städte und auch das Privileg De non tolerandis Judaeis auf. Ab diesem Moment durften sich jüdische Menschen mit der Erlaubnis der Regierung in allen schlesischen Städten ansiedeln und ungehindert Immobilien kaufen.
Am 11. März 1812 erließ König Friedrich Wilhelm das Edikt betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden im preußischen Staate, das allgemein das Emanzipationsedikt genannt wird. Dieses königliche Edikt verlieh jüdischen Menschen die preußischen Bürgerrechte. Fortan wurden jüdische Menschen vom Staat nicht länger wie Fremde behandelt; sie waren Staatsbürger und galten somit als Einheimische. Bedingung für die preußische Staatsbürgerschaft war die Annahme eines Namens und Vornamens und gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Als Bestätigung für den Erhalt voller bürgerlicher Rechte, bekamen jüdische Menschen spezielle Bescheinigungen. Laut dem Historiker Władysław Dziewulski erhielten die ersten Juden in Opole (Oppeln) am 10. Februar 1814 die Staatsbürgerschaft des preußischen Königreichs.
Das Edikt gewährte Menschen jüdischer Abstammung das Recht auf freie Ansiedlung, Freiheit der Berufsausübung, Freiheit der Ausübung religiöser Praktiken und das Recht des freien Kaufs von Immobilien. Es war ihnen des Weiteren fortan gestattet an Hochschulen und Universitäten zu studieren und zu arbeiten. Die Bürgerrechte verpflichteten Juden allerdings auch zum Wehrdienst (seit 1813 wurden sie ins Heer einberufen). Der König behielt sich nur das Recht vor, über die Vergabe von Posten in der preußischen Staatsverwaltung an Juden entscheiden zu dürfen. Die neuen Rechtsvorschriften hoben das jüdische Gericht auf und behandelten die jüdische Gemeinden als Körperschaften des Privatrechts.
Die Historikerin Selma Stern betrachtete das Edikt von 1812 als Beginn „der wirtschaftlichen, kulturellen und dadurch auch der späteren politischen Emanzipation der Juden“. Es trug zur späteren Gründung liberaler Gemeinden – neben den konservativen Gemeinden – bei, besonders in schlesischen Industriestädten.
Als das Emanzipationsedikt in Kraft trat, löste sich die jüdische Gemeinde in Opole (Oppeln) aus dem Verbund mit Biała Prudnicka (Zülz). Die neue autonome Gemeinde in Opole (Oppeln) zählte damals 49 Mitglieder. Die Gründung eines eigenen Friedhofs wurde beantragt und im Juli 1816 von der Stadtverwaltung bewilligt. Der Friedhof wurde auf einem für 600 Taler gekauften Grundstück außerhalb der Stadt, auf dem Gebiet von Nowa Wieś Królewska, errichtet. Die erste Person, die auf diesem Friedhof begraben wurde, war der Lehrer Gimpel Pozner, der im Herbst 1821 starb. Die Beerdigungsgesellschaft „Chewra Kadischa“ entstand im Jahr 1839.
Zunächst konnte sich die Gemeinde in Opole (Oppeln) den Bau einer Synagoge nicht leisten – in den Jahren 1812-1822 pachtete die Kongregation einige Gebetssäle auf dem Gebiet der Stadt und ab 1827 einen Saal in dem ehemaligen Kloster der Minoriten. Die Gemeinde konnte sich auch die Einstellung eines Rabbiners nicht leisten – die Andachten wurden von den Gemeindemitgliedern gehalten, die die größte Erfahrung in den religiösen Angelegenheiten hatten. Allmählich erlangten jüdische EinwohnerInnen das Stadtbürgerrecht von Opole (Oppeln) und wurden dadurch vollberechtigte Mitglieder der städtischen Gemeinschaft.
1814 fand in Gliwice (Gleiwitz) die Versammlung der jüdischen Gemeinden aus Oberschlesien statt. Der Vorsitzende der Beratungen war das Stadtratsmitglied aus Pszczyna (Pleß), Abraham Muhr (1780-1874). Die Versammlung verfasste eine Denkschrift zur Vereinigung der jüdischen Gemeinden, in der die religiöse Tätigkeit abgestimmt und gegenseitige Unterstützung vereinbart wurde.
Die Liberalisierung der preußischen Politik gegenüber der jüdischen Gemeinschaft wurde schon bald wieder teilweise revidiert: im Jahr 1818 wurden jüdische Menschen aus dem öffentlichem Dienst ausgeschlossen. Im Juli 1821 verbot die preußische Regierung der jüdischen Bevölkerung, ihre Unterschrift auf Hebräisch zu leisten. Ab diesem Moment durfte man in allen offiziellen Angelegenheiten nur die deutsche Sprache benutzen. 1822 wurde es Juden verboten, Arbeitsstellen an Universitäten anzunehmen.
1822 erhielt die Gemeinde in Opole (Oppeln) die Genehmigung der Regierung, eine jüdische Grundschule mit einer Klasse zu gründen. Sie war bis zur Mitte der 1870er Jahre in Betrieb. Gleichzeitig mit der institutionellen Entwicklung der jüdischen Gemeinde in Opole (Oppeln), nahmen auch die ökonomischen Aktivitäten Fahrt auf. 1824 eröffnete Marcus Friedländer (1800-1876) die Brauerei Zamkowy (1870 wurde sie nach Pasieka verlegt). Friedländers Unternehmen prosperierte und sicherte ihm einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Seine Frau erhielt den Königlich Preußischen Louisenorden erster Stufe für ihre gemeinnützige Tätigkeit (die höchste Auszeichnung für Frauen in Preußen). 1828 lebten im Landkreis Opole (Oppeln) 713 jüdische Menschen, die 1,2% der Gesamtbevölkerung der Region darstellten. In der Stadt lebten 1837 329 jüdische Personen – 4,8% der Gesamtbevölkerung.
Die 1840er Jahre brachten eine Verbesserung der Lage der jüdischen Bevölkerung in Preußen mit sich. 1845 wurde die belastende Wehrdienststeuer aufgehoben und die Wehrdienstpflicht wieder eingeführt. Das in demselben Jahre eingeführte Industriegesetz ermöglichte jüdischen Menschen freie Handwerkstätigkeit und regelte die oftmals spannungsreichen Verhältnisse mit den christlichen Innungen.
In Jahren 1840-1841 errichtete die größer werdende jüdische Gemeinde in Opole (Oppeln) eine Synagoge an der Szpitalna-Straße. An der Einweihung der Synagoge, die Ende Dezember 1841 stattfand, nahm der liberale Rabbiner Abraham Geiger aus Wrocław (Breslau) teil. Dies bestätigte, dass AnhängerInnen des reformierten Judentums gegenüber den Orthodoxen in Opole (Oppeln) überwogen. 1847 stellte die Gemeinde den ersten Rabbiner, Dr. Salomon Cohn aus Biała Prudnicka (Zülz), fest ein.
Bis 1852 stieg die Zahl der jüdischen Menschen in Opole (Oppeln) auf 533 Personen an. Nachdem die Gemeinde im Jahre 1855 ihre Statuten aufgestellt hatte, erhielt sie die volle Rechtsfähigkeit. Im Sinne des Statuts standen zwei gewählte Körperschaften an der Spitze der Gemeinde – der Vorstand und das Kollegium der Repräsentanten. Seit 1853 war Dr. Adolf Wiener der neue Rabbiner in Opole (Oppeln).
Die nächsten Jahre erlebte die jüdische Gemeinde in Opole (Oppeln) eine dynamische ökonomische Entwicklung. 1850 eröffnete Jacob Engel einen Zigarettenproduktionsbetrieb. In der zweiten Hälfte des 19. Jh. eröffnete der Eigentümer der Brauerei Heymann Pringsheim ein Zementwerk in Nowa Wieś Królewska (1872 wurde es von der Gesellschaft der Breslauer Bankiers übernommen). Weitere jüdische Unternehmen In Opole (Oppeln) waren: die Brauereien von Noe Danzinger und Joseph Boronow und Zementwerke von Schottlaender und Giesel; Die Brüder Guradze-Wolff führten ein Weingeschäft; Salomon Kassel hatte ein Alkoholgeschäft und eine Likörbrennerei; Samuel Gurassy führte ein Kleidungsgeschäft; Adolf Wittner und Hermann Proskauer hatten Kolonialwarengeschäfte und Siegfried handelte mit Holz. Fritz Friedländer aus Gliwice (Gleiwitz) war der Eigentümer der Textilbetriebe in Oppeln.
Die Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung auf dem Gebiet des damaligen Norddeutschen Bundes, der auch Preußen umfasste, wurde durch ein Gesetz vom 3. Juli 1869 eingeführt. Auch nach der Vereinigung Deutschlands im Jahre 1871 blieb es gültig.
Unter diesen Bedingungen stellte die jüdische Bevölkerung in Opole (Oppeln) bald die kulturelle, politische und wirtschaftliche Elite in der Stadt – ein Beweis dafür war die Wahl des reichen Brauereieigentümers Siegfried Friedländer zum Vorsitzenden des Stadtrats in Opole (Oppeln) in den Jahren 1875-1888. Julius Pringsheim war ein Stadtratsmitglied. Am 4. November 1899 erhielt er von dem Stadtrat den Titel des Stadtältesten der Stadt Opole (Oppeln)[58]. Der berühmteste jüdische Anwalt in Opole (Oppeln) war Adolph Jungmann (1859-1920). Zu den bekanntesten Ärzten gehörten Bernhard Friedländer, Freund, Max Troplowitz, Ismar Schlesinger, Alfred Heymann (Zahnarzt) und Ernst Muhr (Apotheker). 1873 waren 18 der 48 reichsten Ortsansässigen Opoles jüdischer Herkunft. In dieser Zeit stellte die Gemeinde neben dem Rabbiner auch einen Kantor, Lehrer, Synagogendiener, Ritualschlachter und Synagogenaufseher und in späteren Jahren auch einen Gärtner und eine Krankenschwester ein.
Obwohl die Zahl der jüdischen Bevölkerung in Opole (Oppeln) in der zweiten Hälfte des 19. Jh. anstieg, sank ihr relativer Anteil aufgrund des allgemeinen Bevölkerungszuwachses – 1864 waren es 664 jüdische Menschen, die 6,3% der Gesamtbevölkerung ausmachten, 1885 lebten 764 jüdische Personen in der Stadt, die 4,8% der Gesamtbevölkerung darstellten. Bis zum Jahre 1900 stieg die Zahl der Menschen jüdischen Glaubens auf 696 Personen, die 2,3% der Stadtbevölkerung ausmachten.
1872 wurde der Verband der Oberschlesischen Synagogen-Gemeinden gegründet zu dem auch die jüdische Gemeinde in Opole (Oppeln) gehörte.
1876 wurde ein Gesetz erlassen, das jüdischen Menschen genehmigte ihre Gemeinden ohne eine Änderung des Glaubensbekenntnisses zu verlassen.
Am 23. Oktober 1888 fand im Hotel "Schüers" in Gliwice (Gleiwitz) ein Kongress der Vertreter des Verbands der Oberschlesischen Synagogen-Gemeinden statt. Nach einer heftigen Diskussion wurde der Verband in „Synagogen-Gemeinde Verband des Regierungsbezirks Oppeln" umgewandelt. Seine Hauptaufgaben waren der Kampf gegen den Antisemitismus, die Ausbildung der jüdischen Bevölkerung Schlesiens und der Bau von jüdischen Waisenhäusern.
Am 1. Februar 1892 erhielt Rabbiner Adolf Wiener als einziger Jude aus Opole (Oppeln) den Titel des Ehrenbürgers der Stadt Opole (Oppeln). Dies bestätigte die wachsende Bedeutung der jüdischen Gesellschaft im Leben der Stadt. In Opole (Oppeln) waren eine zionistische Organisation und die Wohlfahrtsorganisation B’nai B’rith sehr aktiv.
Anfang der 1890er Jahre beschloss die Gemeinde eine neue Synagoge zu bauen. Es wurde ein Grundstück an der Hafenstraße (heutige Piastowska-Straße) gekauft auf dem in den Jahren 1893-1897 eine Synagoge nach dem Entwurf des Architekten Felix Henry errichtet wurde. Das Gebäude der alten Synagoge wurde versteigert. In der neuen Synagoge, die von Rabbiner Leo Baeck im Juni 1897 eingeweiht wurde, befand sich ein Gebetssaal mit 600 Plätzen, ein kleiner Gebetssaal, die Gemeindebibliothek, ein Archiv, der Sitzungssaal des Kongregationsvorstands und ein Raum für die liturgischen Geräte. Die Lage der Synagoge in der Nähe des Stadtzentrums und des historischen Schlosses bekräftigte die exponierte Position der jüdischen Menschen in Opole (Oppeln), die aktiv an dem politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben der Stadt teilnahmen. In demselben Jahr übernahm Rabbiner Leo Baeck die Führung des Rabbinats in Opole (Oppeln). Dort schrieb er sein berühmtestes Buch „Das Wesen des Judentums”. Rabbiner Baeck war ein Befürworter der Assimilation der deutschen jüdischen Bevölkerung und sprach sich öffentlich für die Emigration nach Westen aus.
Anfang des 20. Jh. stellte die jüdische Gemeinschaft in Opole (Oppeln) weiterhin die politische Elite der Stadt – 1901 waren in den zwei reichsten Ständen der Stadt 47 Juden (unter 247 Personen – 19%). 1906 eröffnete der Brauereieigentümer Richard Friedländer das Zementwerk Silesia. 1908 wurden die Metallbetriebe im Dorf Osowiec Śląski (Königshuld) in der Nähe von Opole (Oppeln) von dem Hütten-Metall-Konzern Oberschlesische Eisenindustrie A.G. für Bergbau und Hüttenbetrieb (Hütte "Julia" in Bobrek, Hütte "Hermina" in Łabędy (Laband), Drahthütte "Heinrich Kern & Co", Hütte "Baildon" in Katowice (Kattowitz) und Hütte "Silesia" in Rybnik) übernommen, dessen Besitzer der jüdischen Unternehmer Oscar Caro aus Gliwice (Gleiwitz) war.
Das Ende des Ersten Weltkriegs brachte große Veränderungen in Oberschlesien mit sich. Die Neuentstehung des polnischen Staates (Zweite Polnische Republik) am 11. November 1918 bewirkte einen Anstieg der pro-polnischen Stimmungen unter der schlesischen Bevölkerung. Dies entzündete einen Konflikt mit der deutschen Bevölkerung und führte zu drei schlesischen Aufständen. Die jüdische Bevölkerung Schlesiens befand sich in der Mitte der Konfliktparteien. Die Mehrheit der jüdischen Menschen sprach sich eindeutig für die pro-deutsche Seite des Konflikts aus. Viele jüdische BewohnerInnern Schlesiens und auch Opoles beschlossen deshalb nach Westen auszureisen; am häufigsten migrierten sie in deutsche Großstädte.
Am 20. März 1921 wurde eine Volksabstimmung in Oberschlesien durchgeführt. Sie fand unter Aufsicht der Interalliierten Regierungs- und Plebiszitskommission in Oberschlesien (Commission Interalliée de Gouvernement et de Plébiscite de Haute Silésie) mit dem Sitz in Opole (Oppeln) statt. Während der Volksabstimmung stimmte die Mehrheit der jüdischen Bevölkerung für den Verbleib Oberschlesiens in Deutschland. In Opole (Oppeln) wurden 20 816 (94,7%) der Stimmen für den Verbleib der Stadt in Deutschland und 1 098 (5,0%) für die Zugehörigkeit der Stadt zu Polen abgegeben.
In den letyten dreißig Jahren ihrer Existenz erlebte die jüdische Gemeinschaft in Opole (Oppeln) einen allmählichen Niedergang. Im Jahr 1922 lebten in Opole (Oppeln) ungefähr 1 000 jüdische Menschen. In den folgenden Jahren jedoch verkleinerte sich ihre Zahl jedoch ständig durch die Emigration nach Westen und nach Palästina. So waren es im Jahr 1930 noch 607 jüdische EinwohnerInnen. Ende der 1920er Jahre hatte die Gemeinde Probleme mit der Besetzung von Gemeindeposten und auch das Budget der Kongregation verkleinerte sich. Die Gemeinde versuchte die Krise zu verhindern, indem sie u.a. eine hebräische Schule gründete und im Jahre 1931 Frauen aktives und passives Wahlrecht zuerkannte.
Am 6. Mai 1932 nahm eine Gruppe jüdischer Sportler aus Opole (Oppeln) an einem großen Treffen der Gruppen jüdischer Jugend aus Oberschlesien teil, das in Taciszów organisiert wurde. Daran nahmen auch Gruppen aus Gliwice (Gleiwitz), Strzelce Opolskie (Strehlitz), Bytom (Beuthen O.S.), Opole (Oppeln), Koźle (Cosel), Zabrze (Hindenburg) und Racibórz (Ratibor) teil. Insgesamt gab es ungefähr 250 Teilnehmer. Der Höhepunkt des Treffens war die Rede des Rabbiners Dr. Ochs aus Gliwice (Gleiwitz), der die immer schlechtere Situation der jüdischen Jugend in Deutschland besprach. Er rief die Jugend auf, ihre Bestrebungen nicht aufzugeben und zu versuchen, alle Schwierigkeiten zu überwinden. Man ließ die deutsche Heimat dreimal hochleben und beendete das Treffen mit dem Singen des Deutschlandliedes.
Bei der Reichstagswahl im Jahr 1932 erzielte die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) einen spektakulären Erfolg und zog als stärkste Kraft ins Parlament ein. Am 30. Januar 1933 ernannte der Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichkanzler, der die parlamentarische Mehrheit aus NSDAP und DNVP repräsentierte. Für denselben Tag bereitete die Parteiführung der NSDAP die erste gesamtdeutsche Aktion gegen jüdische Menschen vor, den sog. antijüdischen Boykott, mit dessen Durchführung Julius Streicher betraut wurde. Das Ziel des Boykotts war es, die jüdischen Geschäfte von den sog. „arischen“ Geschäften mit speziellen Zeichen zu unterscheiden und gleichermaßen ärztliches Personal und Rechtsvertretungen zu boykottieren.
Am Anfang des Jahres 1933 kaufte die jüdische Gemeinde in Opole (Oppeln) ein Grundstück mit einer Fläche von 11 000 m2 auf dem Gebiet des neu eröffneten Kommunalfriedhofs in Opole-Półwieś (Oppeln-Hanbendorf), mit der Absicht einen neuen jüdischen Friedhof zu bauen. Obwohl die Pläne vorbereitet waren, wurde das Projekt nie verwirklicht (das Grundstück wurde von der Gemeinde zum Teil im Jahr 1936 und zum Teil im Jahr 1939 verkauft).
Die antijüdischen Boykotts in Opole (Oppeln) wurde wie in ganz Deutschland am Samstag, den 1. April 1933 durchgeführt. Vor den jüdischen Geschäften, Rechtsvertretungskanzleien und Wartesälen der jüdischen medizinischen Praxen wurden SA-Wachen postiert. Ihre Anwesenheit schreckte die meisten Kunden ab, die Einkäufe in jüdischen Geschäften machen oder Dienstleistungen des ärztlichen Personals und der Rechtsvertretungen in Anspruch nehmen wollten. Es kam in einigen Fällen zu Plünderungen jüdischer Geschäfte. Am Montag, den 3. April 1933 beendete die Parteiführung der NSDAP unter internationalem Druck die antijüdische Boykottaktion. Die für den 5. April geplante Aktion der Kennzeichnung jüdischer Geschäfte wurde abgesagt und die lokalen Sturmabteilungen wurden informiert, dass die Aktion auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werde.
Gleichzeitig mit den Boykottaktionen begann die Entrechtung der jüdischen Bevölkerung Deutschlands. Auf Anweisung des preußischen Justizministers Hanns Kerrl begannen die Verbände des ärztlichen Personals und der Rechtsvertretungen in Oberschlesien ihre jüdischen KollegInnen aus dem Arbeitsleben zu verdrängen. Eine neue Anordnung schrieb vor, dass maximal zwei jüdische Rechtsvertretungen pro Stadt in Oberschlesien arbeiten durften. Ähnliche antijüdische Repressionen betrafen die jüdischen RichterInnen. Da sie auf Lebenszeit ernannt worden waren, durften ihnen ihre Posten nicht einfach entzogen werden. Die NSDAP erreichte dennoch ihr Ziel – sie wurden auf einen Urlaub von unbestimmter Dauer oder in den Ruhestand geschickt. Minister Kerrl begründete diese Maßnahme mit der drohenden „Selbsthilfe“ des sich im „Abwehrkampf“ befindlichen Volkes gegen das „anmaßende Auftreten amtierender jüdischer Rechtsanwälte und jüdischer Richter“.
Der erste Schritt der NSDAP zur Gleichschaltung des Oberschlesischen Ärzteverbands, an dessen Spitze bisher Dr. Haase aus Gliwice (Gleiwitz) stand, war die Einsetzung einer neuen Leitung. Gleichzeitig lösten die deutschen Krankenkassen und allgemeinen Versicherungsgesellschaften die ständigen Verträge mit dem jüdischen ärztlichen Personal auf. Seit diesem Moment durften jüdische Menschen ärztliche Behandlungen nur noch privat durchführen.
In ganz Deutschland wurde dann der sog. „Arierparagraph“ angenommen, kraft dessen es nicht-christlichen Personen verboten wurde, verschiedenen Organisationen, Verbänden und Gesellschaften anzugehören.
Am 7. April 1933 wurde das Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums veröffentlicht, das jüdische Menschen aus dem öffentlichem Dienst ausschloss.
Bereits vorher – am 31. März 1933 – wurde in Gliwice (Gleiwitz) dem Arbeiter Franz Bernheim der Arbeitsplatz im Deutschen Familien Kaufhaus gekündigt. Am 12. Mai 1933 legte er gegen die Kündigung bei dem Rat des Völkerbunds in Genf Berufung ein, die ein spezielles Untersuchungskomitee berief. Die damals gefallene Entscheidung gab der jüdischen Minderheit in Oberschlesien Rechtsschutz bis zum Ende der polnisch-deutschen Konvention von 1922 (sie galt bis zum 15. Juli 1937). Am 6. Juni 1933 verpflichtete sich der Vertreter der Reichsregierung im Völkerbund, August von Keller, im Namen Deutschlands die Rechtslage aus der Zeit vor dem 1. April 1933 in Oberschlesien wieder einzuführen. Die auf dem Gebiet Oberschlesiens lebenden deutschen Menschen jüdischen Glaubens genossen somit die vollen bürgerlichen und öffentlichen Rechte bis zum Jahr 1937. Leider war es unmöglich, das gleiche Verfahren auf die übrige jüdische Bevölkerung im nationalsozialistischen Deutschland anzuwenden.
Am 15. September 1935 wurden auf dem Treffen der NSDAP in Nürnberg die sog. Nürnberger Gesetze angenommen, die die vermeintliche Ungleichheit jüdischer Menschen auf Grundlage ihres „Blutes“ und ihrer „Rasse“ rechtlich festschrieben. Die Rechte der jüdischen Bevölkerung wurden drastisch beschränkt. Die Gesetze ermöglichten den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft, des Rechtsschutzes und die Beschlagnahme von Privateigentum aufgrund von Rassekriterien. Der Dienst in Staatsämtern und in der Armee wurde jüdischen Menschen verboten, Eheschließungen zwischen „Ariern“ und „Nichtariern“ wurden untersagt, sexuelle Beziehungen zwischen ihnen wurden als „Rassenschande“ bezeichnet und bestraft. Das Gesetz bestimmte, wer ein „Jude“, wer ein „Mischling“ und wer ein „Arier“ war. Im November 1935 wurde jüdischen Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen.
Für die in Oberschlesien lebenden jüdischen Menschen war der offizielle Kommentar des Staatssekretärs Wilhelm Stuckart besonders wichtig: „…denn außer den Staatsbürgern deutschen Blutes gibt es auch die Reichsbürger, die eine verwandte Abstammung haben, deshalb bleibt die Staatsbürgerschaft der in Deutschland wohnenden Minderheiten wie der Polen und der Dänen eine offene Frage“. Dieser Kommentar öffnete den jüdischen Menschen in Schlesien einen Ausweg, weil die am 15. Mai 1922 verabschiedete polnisch-deutsche Konvention zum Schutz der nationalen Minderheiten in Oberschlesien gültig war. Der Zweck der Konvention war es, die deutsche Gemeinschaft auf dem Volksabstimmungsgebiet zu schützen. Als sich die Situation änderte, nutzten jüdische Menschen diese Regelung aus, um ihre Rechte zu schützen.
Im Juli 1936 verkaufte die jüdische Gemeinde den Stadtbehörden das Gebiet des geplanten neuen jüdischen Friedhofs in Półwieś (Hanbendorf). 1936 lebten in Opole (Oppeln) 453 jüdische Menschen.
Am 15. Juli 1937 verzichteten Polen und Deutschland auf die Verlängerung der Konvention zum Schutz der Rechte der nationalen Minderheiten in Oberschlesien. Dies bedeutete, dass die antijüdischen Gesetze des Dritten Reiches nun auch auf dem deutschen Gebiet Oberschlesiens gelten würden.
Am 17. August 1938 erließ das Reichsministerium des Innern eine Namensänderungsverordnung, nach der jüdische Menschen für ihre Kultur „typische“ Namen annehmen mussten. Sofern sie nicht ohnehin schon einen „typischen“ jüdischen Vornamen trugen, erhielten Frauen den Namen Sara, Männer wurden Israel genannt.
Am 7. November 1938 schoss ein jüdischer Emigrant aus Deutschland, Herszel Grynszpan, fünfmal auf den Sekretär der deutschen Botschaft in Paris (Frankreich), Ernst vom Rath (1909-1938). Der Verwundete starb nach zwei Tagen an seinen Verletzungen. Die Propagandamaschinerie der NSDAP instrumentalisierte dieses Ereignis und entfachte eine heftige antijüdische Kampagne in Deutschland. Der erschossene Ernst vom Rath wurde zum Märtyrer im Kampf gegen das „Weltjudentum“ stilisiert. Am 8. November 1938 erklärte der Chef der Auslandsabteilung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, Wolfgang Diewerge, in der Zeitung "Völkischer Beobachter", dass das deutsche Volk die richtigen Folgerungen aus dem Anschlag auf den deutschen Diplomaten ziehen werde. Am nächsten Tag, als die Information über den Tod des erschossenen deutschen Diplomaten öffentlich bekannt gemacht wurde, hielt Goebbels eine antijüdische Rede vor der versammelten NSDAP- und SA-Führung im Rathaussaal in München. Darin beschwor er den „Volkszorn“ gegen die „Jüdische Weltverschwörung“ und erklärte, dass die NSDAP nicht als Initiator antijüdischer Aktionen in Erscheinung treten werde, sich aber „spontanen“ Aktionen gegen die jüdische Bevölkerung nicht in den Weg stellen werde.
Die SA-Führer verstanden die Aufforderung zur landesweiten Organisation solcher „spontanen“ Aktionen und ordneten die Zerstörung jüdischer Geschäfte und Synagogen im ganzen Reich an. Der Polizei und der Feuerwehr wurde befohlen nicht einzugreifen und lediglich „arisches“ Eigentum zu schützen. Die Novemberpogrome der sog. „Reichskristallnacht“ vom 9. und 10. November 1938 waren die ersten Pogrome gegen die jüdische Bevölkerung, die vom NS-Staat initiiert und organisiert wurden. Sie ereigneten sich auf dem gesamten Gebiet Deutschlands. Dabei kamen 91 jüdische Menschen um, 267 Synagogen wurden in Brand gesetzt, 7 000 jüdische Geschäfte und 29 Kaufhäuser zerstört, viele jüdische Friedhöfe geschändet und ungefähr 25 000 jüdische Menschen wurden inhaftiert und in Konzentrationslagern eingesperrt.
In Opole (Oppeln) zwangen die Nationalsozialisten den Rabbiner Hans Hirschberg in der Nacht vom 9. zum 10. November 1938, Feuer in der Synagoge an der Hafenstraße (heutige Piastowska-Str.) zu legen. Die Feuerwehr sorgte dafür, dass das Feuer nicht auf die benachbarten Gebäude übergriff. Während dieser tragischen Nacht wurden die Gebäude der jüdischen Organisationen, 13 Geschäfte und jüdische Häuser in Opole (Oppeln) zerstört. 13 jüdische Menschen wurden inhaftiert[80]. Viele fanden damals Schutz im Konsulat der Republik Polen[81]. Die Ruinen der Synagoge wurden bis April 1939 abgerissen. In der Folge emigrierten viele jüdische Menschen aus Opole (Oppeln) nach Westeuropa und in die Vereinigten Staaten.
Im weiteren Verlauf des Jahres 1938 wurde die sog. „Arisierung“ jüdischen Eigentums durchgeführt. Die jüdische Bevölkerung wurde enteignet und aus Einzelhandel und Gewerbe ausgeschlossen. Infolgedessen verloren viele jüdische EinwohnerInnen in Opole (Oppeln) ihre Arbeit; sie wurden außerdem aus dem Stadtzentrum verdrängt [82]. Zur Wende des Jahres 1938 wurde jüdischen Menschen mittels weiterer Verordnungen verboten, Kinos, Theater, Schwimmbäder und Stadtparks zu betreten. Das Benutzen von Schlafwagen wurde ihnen untersagt, sie durften keine Radios besitzen und Einstellung fanden sie nur noch bei schlechtbezahlten Arbeiten, wie der Straßenreinigung.
Im Februar 1939 verließ der letzte Rabbiner Opoles (Oppeln), Hans Hirschberg, die Stadt. 1939 lebten dort noch 280 jüdische Menschen.
Am 1. September 1939 griff Deutschland Polen an, und löste somit den Zweiten Weltkriegs aus. Die Mehrheit der Industriebetriebe in Opole (Oppeln) wurde schnell auf die Kriegswirtschaft eingestellt und diente fortan der Rüstungsindustrie.
Anfang des Jahres 1940 erarbeitete das NS-Regime den "Generalplan Ost" für das eroberte polnische Gebiet, der die schrittweise Ausrottung der dort ansässigen jüdischen Bevölkerung und der Sinti- und Roma vorsah, sowie die spätere Aussiedlung eines erheblichen Teiles der polnischen EinwohnerInnen in den Osten. Die übrige polnische Bevölkerung sollte zur Arbeit in der deutschen Industrie und Landwirtschaft gezwungen werden. Mit der Ausführung des Plans wurde in Großpolen, Pommern und Niederschlesien begonnen. In Oberschlesien wollte man zunächst alle jüdischen Menschen in das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete umsiedeln, was die dortige Führung allerdings ablehnte. Man begann daher mit der Errichtung von Ghettos und schon zu Beginn des Jahres 1940 wurden die beiden größten Ghettos in Będzin (Bendzin) und Sosnowiec (Sosnowitz) gegründet. Tatsächlich dienten sie jedoch als „Arbeitskraftreservate”, die Arbeitskräfte an Arbeitslager im gesamten schlesische Gebiet lieferten.
Albrecht Schmelt, Sonderbeauftragter des Reichsführers-SS für den „fremdvölkischen“ Arbeitseinsatz in Oberschlesien, organisierte ab Oktober 1940 den Zwangsarbeitseinsatz jüdischer Menschen aus Schlesien. Für die Organisierung und Gruppierung der Judenarbeiterkontingente war die Sonderabteilung für Zwangsarbeit zuständig, an deren Spitze bis Mitte des Jahres 1941 Major Brzeski stand. Kontingente junger jüdischer Personen wurden dann in die Arbeitslager der Regierungsbezirke Kattowitz und Oppeln transportiert. An der Spitze des Schmelt-Stabes stand SS-Sturmbahnführer Linder, der sich mit der Gründung neuer Arbeitslager in Ober- und Niederschlesien beschäftigte.
Die Deportation der jüdischen EinwohnerInnen aus Opole (Oppeln) fing am 13. November 1942 an. An diesem Tag fuhr aus dem Regierungsbezirk Opole (Oppeln) der Transport Nr. XVIII/1 in das Ghetto Theresienstadt ab. Darin befanden sich 56 jüdische Menschen aus Opole (Oppeln), Głubczyce (Leobschütz) und Bytom (Beuthen O.S.).
Am 11. Dezember 1942 fuhr aus dem Regierungsbezirk Opole (Oppeln) der Transport Nr. XVIII/4 in das Ghetto in Theresienstadt. In diesem Transport befanden sich 53 jüdische Menschen aus Głogówek (Oberglogau) und Racibórz (Ratibor) und wahrscheinlich aus Pyskowice (Peiskretscham) und Opole (Oppeln). Aus dieser Gruppe überlebten 7 Personen.
Der fünfte Transport aus dem Regierungsbezirk Opole (Oppeln) (Nr. XVIII/5) fuhr nach Theresienstadt am 21. April 1943 ab. Die Dokumente der Kartei C.V. Oberschlesien weisen darauf hin, dass in diesem Transport 46 jüdische Menschen aus Olesno (Rosenbrg), Opole (Oppeln), Racibórz (Ratibor) und Głubczyce (Leobschütz) waren. Aus dieser Gruppe überlebten 11 Personen.
Am 30. Juni 1943, in dem sechsten Transport aus dem Regierungsbezirk Opole (Oppeln) (Nr. XVIII/6) nach Theresienstadt, wurden die letzten jüdischen EinwohnerInnen aus Opole (Oppeln) und 5 jüdische Menschen aus Racibórz (Ratibor) abtransportiert. In dieser Gruppe gab es u.a. den letzten rechtlichen Vertreter der jüdischen Gemeinschaft in Opole (Oppeln) – Harry Wolff, der am 19. Oktober 1944 in der Gaskammer in dem Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau ums Leben kam.
Am 20. Januar 1944, in dem neunten Transport aus dem Regierungsbezirk Opole (Oppeln) (Nr. XVIII/9) nach Theresienstadt wurden 9 Jüdinnen abtransportiert, darunter auch Frauen aus Opole (Oppeln). Die Aussagen von Irma Appel aus Opole (Oppeln) aus der Nachkriegszeit, weisen darauf hin, dass 3 Jüdinnen aus dieser Gruppe aus Opole (Oppeln) überlebten. Die Mehrheit der jüdischen Menschen aus dem tschechischen Theresienstadt wurden in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau transportiert, wo sie in den Gaskammern ums Leben kamen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg siedelte sich eine größere Gruppe jüdischer Menschen in Opole (Oppeln) an. Allerdings konnte die jüdische Gemeinschaft in der Stadt zunächst nicht wieder belebt werden.
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